Konformität mit
nationalen
Vorschriften
LS10/LS15, Wichtige Informationen über Ihr Instrument
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FCC Teil 15, 22 und 24 (gültig in USA)
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Hiermit erklärt Leica Geosystems AG, dass das Produkt LS10/LS15 die grundle-
genden Anforderungen und sonstigen relevanten Vorschriften der Richtlinie
1999/5/EG erfüllt. Die Konformitätserklärung kann unter http://www.leica-
geosystems.com/ce eingesehen werden.
Geräte der Klasse 1 entsprechend der Europäischen Richtlinie
1999/5/EG (R&TTE) können ohne Einschränkung in jedem Mitglieds-
staat des EWR vermarktet und in Betrieb genommen werden.
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In Ländern mit nationalen Vorschriften, die nicht mit der europäischen Richtlinie
1999/5/EG oder FCC Teil 15, 22 und 24 abgedeckt sind, sind die Bestimmungen
und Zulassungen für den Betrieb zu prüfen.
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Einhaltung des japanischen Fernmeldegesetzes.
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Dieses Gerät ist gemäß dem japanischen Fernmeldegesetz zugelassen.
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Dieses Gerät sollte nicht verändert werden (andernfalls wird die vergebene
Zulassungsnummer ungültig).
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