Besondere Vorschriften Für Esf-E30/13 Mit Optionaler Wandbefestigung - Eaton ESF-E30-13 Manual Del Usuario

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6.1 Besondere Vorschriften für ESF-E30/13 mit
optionaler Wandbefestigung
Ausrichtung
Die Gehäuse müssen mit Dübeln, welche eine allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung besitzen, mit dem Mauerwerk
verschraubt werden. Die statischen Gegebenheiten sind
zu berücksichtigen. Durch die Verschraubung dürfen keine
Spannungen auf das Gehäuse aufgebracht werden.
Es ist sicherzustellen, dass durch die Aufstellung bzw.
den Anbau der Elektroverteiler die Standsicherheit, der
Schallschutz und die Feuerwiderstandsdauer des angren-
zenden Bauteils – auch im Brandfall – nicht beeinträchtigt
werden.
Die Elektroverteiler vom Typ „ESF-E30-13" bzw. „ESF-E30-
28" müssen an mindestens 100 mm dicken Massivwän-
den nach DIN 4102-42 - und ggf. auf Massivdecken nach
DIN 4102-42 mit einem Bodenaufbau aus nichtbrennbaren
(Baustoffklasse DIN 4102-A) 3 Baustoffen angeordnet
werden (siehe Abschnitte 6.1 bis 6.4). Diese, an den
Elektroverteiler angrenzenden Bauteile, müssen mindes-
tens der Feuerwiderstandsesse, F30 nach DIN 4102-4
angehören.
Einführung von Leitungen ins Gehäuse
Es ist darauf zu achten, dass Leitungen mit Funktionserhalt
senkrecht und zugentlastet ins Gehäuse geführt werden.
Außerhalb des Gehäuses ist je nach Leitungsanlage das
ABP oder die ABZ des jeweiligen Herstellers zu beachten.
ANLEITUNG CEAG ESF-E30, ELEkTrovErTEILEr mIT FUNkTIoNSErhALT 40071860037 (F) April 2018 www.ceag.de
6 Aufstellung und Installation
Verschraubung
Die Gehäuse müssen mit Dübel, welche eine allge-
meine bauaufsichtliche Zulassung besitzen und für das
Gesamtgewicht ausgelegt sind, mit dem Mauerwerk
verschraubt werden. Die statischen Gegebenheiten sind
zu berücksichtigen. Durch die Verschraubung dürfen keine
Spannungen auf das Gehäuse aufgebracht werden. Für
die Befestigung der Verteilergehäuse an den angrenzen-
den Massivbauteilen sind entsprechend den statischen
Erfordernissen allgemein bauaufsichtlich bzw. europäisch
technisch zugelassene Dübel mit Stahlschrauben zu
verwenden, die für den Verwendungszweck geeignet
sind. Die besonderen Bestimmungen der jeweiligen allge-
meinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. europäischen
technischen Zulassung sind zu beachten. Die zu verwen-
denden Stahldübel müssen darüber hinaus mindestens
eine Setztiefe von 70 mm haben; die Schrauben müssen
aus verzinktem Stahl mindestens der Festigkeitsklasse
5.8 bestehen und mindestens den Durchmesser M10
aufweisen.
Leitungsbelegung
Die Leitungen müssen
den bauseits geforderten
Funktionserhalt haben.
Den Mantel der Leitungen
im Kabelabkühlraum abset-
zen und die Adern durch
das zweite Schott in den
elektrischen Betriebsraum
einführen.
Wandbefestigung
außen durch optionale
Wandbefestigungs-
platte CEAG-Teile-Nr.:
40071347730
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