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Reparatur oder Austausch beheben. Für den Metallrahmen gilt eine Garantiefrist von 24 Monaten, für Textilteile
und andere verschleißende Teile wie Reifen, Radlager usw. eine Garantiefrist von 12 Monaten. Normaler
Verschleiß, der beim täglichen Gebrauch eines Produkts erwartet werden kann, ist von der Garantie
selbstverständlich ausgenommen.
Die Garantie entfällt in folgenden Fällen:
• Das Produkt wird nicht mit dem Original-Kaufbeleg zum Hersteller zurückgeschickt.
• Die Defekte sind durch eine falsche oder unsorgfältige Handhabung oder Wartung entstanden, die nicht mit
den Vorgaben in der Bedienungsanleitung übereinstimmt.
• Reparaturen wurden durch Dritte ausgeführt.
• Verfärbung, Stoffschäden oder Kreise auf dem Stoff infolge von Waschen, Regenwasser oder übermäßiger
Einwirkung von Sonnenlicht (UV).
• Der Defekt wurde durch Verwahrlosung oder Stoßschäden am Stoff und Gestell verursacht.
• Der Defekt wurde durch einen Unfall oder einen Transport in einem Flugzeug verursacht.
• Der Defekt wurde durch übermäßige Belastung verursacht (Überschreitung des Höchstgewichts durch Gewicht
des Kindes und oder Einkäufe).
• Der Defekt ist durch die Verwendung eines Rollbretts oder Sitzes für ein zweites Kind entstanden.
• Bei normalem Verschleiß an den Rädern, Reifen und / oder dem Bezug (z.B. „platte" Reifen und / oder kaputte
Druckknöpfe).
• Mit dem Produkt hat sich ein „Zusammenstoß" ereignet, z.B. gegen eine Bordsteinkante oder eine schwere Tür.
Dies kann zu einer Verformung oder Krümmung von Rädern und/oder Achsen führen, die den Geradeauslauf
beeinträchtigt.
• Die Garantie gilt nicht für Schäden infolge von Reifenspuren auf Oberflächen, z.B. Kunststoff-Laminatböden.
• Die Garantie gilt nicht, wenn die obigen Garantiebedingungen auf andere Weise nicht erfüllt werden.
Garantiebeginn:
• Die Garantiezeit beginnt zum Zeitpunkt des Kaufs.
Garantiezeitraum:
• Die Garantiefrist für den Rahmen gilt während eines Zeitraums von 24 aufeinander folgenden Monaten. Für
Textil- und andere verschleißende Teile gilt eine Garantiefrist von 12 aufeinander folgenden Monaten. Die
Garantie kann ausschließlich vom Erstbesitzer in Anspruch genommen werden und ist nicht übertragbar.
Vorgehensweise im Garantiefall:
• Im Falle eines Defekts sollten Sie sich an Ihren Fachhändler wenden. Kann der Händler das Problem nicht
lösen, dann schickt er das Produkt mit einer Beschreibung der Beanstandung und dem Original-Kaufbeleg mit
Kaufdatum zum Hersteller. Die Garantie gilt NICHT für Produkte, die direkt an den Hersteller zurückgeschickt
werden.
Hinweis für den Bezug und andere verschleißende Teile:
• Der Bezug muss regelmäßig gepflegt werden (beachten Sie die Pflegehinweise in der Gebrauchsanweisung). Es
ist normal, dass der Bezug nach einiger Zeit gewisse Verschleißerscheinungen oder Verfärbungen durch
Sonneneinstrahlung aufweist (auch bei normalem Gebrauch). Die Garantiezeit auf den Bezug und andere
verschleißende Teile, z.B. Reifen, ist daher auf maximal 12 Monate nach dem Kaufdatum begrenzt.
Diese Garantiebestimmung entspricht der europäischen Richtlinie 99/44/EG vom 25. Mai 1999.
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G A R A N T I E