8. Eine gewerbliche oder gleichzustellende Nutzung, z. B. in Hotels, Pensi-
onen, Gaststätten, Arztpraxen oder Gemeinschaftsanlagen, gilt als eine
nicht bestimmungsgemäße Benutzung, die die Garantie ausschließt.
9. Die Mängelbeseitigung verlängert die ursprüngliche Garantiezeit nicht.
10. Schadenersatzansprüche, auch hinsichtlich Folgeschäden, sind, soweit
sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlos-
sen.
11. Der Anspruch auf Garantieleistung steht nur dem Erstkäufer zu und er-
lischt bei Weiterverkauf des Produktes durch den Erstkunden.
12. Die Garantie gilt für neue Produkte und nicht für Produkte, die als Ge-
brauchtgeräte verkauft worden sind und nicht für B-Ware.
13. Die Garantie ist nicht übertragbar.
Diese Garantiezusage ist nur gültig innerhalb der Bundesre-
Garantiebedingungen – Grundig – 05/2019
publik Deutschland