sind vor Arbeitsbeginn entsprechende Vorkehrungen zu treffen, dass ein Sturz
über die Kante ausgeschlossen ist oder
ist vor Arbeitsbeginn ein Kantenschutz zu montieren oder
ist Kontakt mit dem Hersteller aufzunehmen.
2. Der Anschlagpunkt der beweglichen Führung darf nicht unterhalb der Standfläche (z.B.
Plattform, Flachdach) des Benutzers liegen.
3. Die Umlenkung an der Kante (gemessen zwischen den beiden Schenkeln der
beweglichen Führung) muss mindestens 90° betragen
4. Der erforderliche Freiraum unterhalb der Kante beträgt mindestens 5 m.
5. Das Teilsystem ist stets so zu verwenden, dass kein Schlaffseil entsteht. Eine
Längenverstellung darf nur erfolgen, wenn sich der Benutzer dabei nicht in Richtung
Absturzkante bewegt.
6. Um einen Pendelsturz einzugrenzen sind Arbeitsbereich bzw. seitliche Bewegungen aus
der Mittelachse zu beiden Seiten auf jeweils max. 1,50 m zu begrenzen. In anderen
Fällen sind keine Einzelanschlagpunkte, sondern z. B. Anschlageinrichtungen der Klasse
D nach DIN-EN 795 zu verwenden.
7. Hinweis: Bei einem Sturz über eine Kante bestehen Verletzungsgefahren während des
Auffangvorganges durch Anprallen des Stürzenden an Bauteile bzw. Konstruktionsteile.
8. Für den Fall eines Sturzes über die Kante sind besondere Maßnahmen zur Rettung
festzulegen und zu üben.
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz sind kein Freibrief für Anwender, sondern ein
Hilfsmittel zur Sicherheit des Benutzers für kurzfristige Arbeiten. Sie sind nur bestimmungs-
gemäß anzuwenden und dürfen niemals zweckentfremdet werden.
Diese PSA darf nur durch ausgebildetes Personal und/oder anderweitig sachkundiges Personal
angewendet werden, oder von einem Benutzer, der unter der direkten Aufsicht einer solchen
Person steht.
Weiterhin muss vor dem Benutzen dieser Ausrüstung berücksichtigt werden, wie eine
möglicherweise notwendige Rettung sicher erreicht werden kann.
Ein Austausch von Bestandteilen dieses Systems darf nur vom Hersteller
vorgenommen werden.
3.
Kompatibilität
Diese mitlaufenden Auffanggeräte Typ MAS S 11 und S 16-H dürfen nur in Kombination mit
einem Auffanggurt (DIN - EN 361) verwendet werden.
Der eingenähte Aufreiss-Falldämpfer in der Ringöse darf weder manipuliert noch verlängert
werden, ansonsten besteht Lebensgefahr.
4.
Kontrolle
Dieses mitlaufende Auffanggerät an beweglicher Führung ist vor jeder Benutzung einer visuellen
Kontrolle zu unterziehen. Die Funktionen des Gerätes sind durch den Benutzer vor jedem
Einsatz zu überprüfen.
Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSA) sind nach Bedarf, mindestens jedoch
einmal innerhalb von zwölf Monaten durch einen Sachkundigen zu überprüfen. Der Hersteller ist
Sachkundiger. Er kann andere Sachkundige mit der Überprüfung beauftragen. Durch Absturz
beanspruchte PSA sind sofort der Benutzung zu entziehen und dem Hersteller zur Kontrolle
einzusenden.
MAS GmbH, Absturzsicherungen, Unterm Gallenlöh 2, D-57489 Drolshagen, www.masonline.de
Copyright by MAS GmbH · Auszüge und Vervielfältigungen nur mit Zustimmung der MAS GmbH20.02.2007
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