Die DWT Werkzeuge unterliegen den Garantieleistun-
gen in Übereinstimmung mit den Gesetzen sowie spe-
zifischen Besonderheiten eines jeweiligen Landes. Im
Falle der nicht festgelegten Garantiebestimmungen
durch die Rechtsvorschriften, werden diese durch die
jeweiligen Handelsvertretungen, die den Vertrieb der
DWT Werkzeuge vornehmen, definiert. Informationen
über die einzelnen Handelsvertretungen können Sie
unter www.dwt-pt.de oder der ersten Seite der Bedie-
nungsanleitung entnehmen�
Beginn der Garantiezeit ist das Verkaufsdatum, das
durch einen Kaufbeleg ausgewiesen wird� Bei Garan-
tieinanspruchnahme sind die vollständig ausgefüllte
Garantiekarte in den Abschnitten A, B, C und der Ori-
ginal- Kaufbeleg bzw� ein Ersatzdokument vorzulegen�
Der Hersteller übernimmt keinerlei Haftung für Garan-
tie- und Nachgarantieleistungen, wenn dieser nicht als
Verkäufer von DWT Werkzeugen in Ihrem Land tätig
ist�
Für die Durchführung von Garantieleistungen wenden
Sie sich bitte an ihr Fachgeschäft oder an einen in ihrer
Nähe gelegenen DWT-Reparaturservice�
Die Abgabe des Gerätes im Fachgeschäft oder im
Reparaturservice-Center muss in einem sauberen Zu-
stand, in der vorgesehenen Originalverpackung inklu-
sive Bedienungs-anleitung, dem beiliegenden Garan-
tie- und Servicebuch mit ausgefüllter Garantiekarte in
den Abschnitten A, B, C, mit einem Original-Kaufbeleg
bzw� einem Ersatzdokument sowie unter Angabe des
Mangels, erfolgen�
Wird nach einer Überprüfung des Mangels ein Produk-
tionsfehler festgestellt, erfolgt die Garantiereparatur�
Im Falle, dass der Schaden durch den Benutzer verur-
sacht wurde, erfolgt eine kostenpflichtige Reparatur zu
Lasten des Kunden�
DWT
Garantie
Garantie-
leistung
DWT
Garantie
Die Reparaturdauer hängt vom Aufwand des zu besei-
tigenden Mangels ab und wird durch die Handelsver-
tretung oder einen Service-Center, der das Gerät zur
Reparatur angenommen hat, bestimmt�
Die Garantieleistung ist in folgenden Fällen ausge-
schlossen:
• Benutzung des Gerätes für Zwecke, die nicht in der
Bedienungsanleitung vorgesehen sind;
• Nichtvorhandensein:
• Vollständig ausgefüllter Garantiekarte in den Ab-
schnitten A, B, C sowie des Kaufbeleges bzw� eines
Ersatzdokumentes, welches den Kaufbeleg ersetzt;
• Bedienungsanleitung und dem Aufkleber auf dem
Gerät mit der gekennzeichnenden Seriennummer
des Herstellers;
• Natürliche Abnutzung von Werkzeug-mechanismen
und Teilen, die eine beschränkte Lebensdauer aufwei-
sen;
• Unsachgemäße Pflege und Wartung von Ver-
schleißteilen (mehr Information hierzu erhalten Sie
über die DWT-Service-Centren in ihrem Land);
• Überlastungen oder zu extensive Benutzungen, die
als Folge:
• gleichzeitiges Versagen eines oder mehrerer
funktionell verbundener Teile und Komponenten
(Baugruppen);
• Verbrennung, Verkohlung, Abschmelzen von Tei-
len unter Einfluss von zu hoher inneren Temperatur
(Heizelemente, Schalter, Leitungen, Gehäuse) ha-
ben;
• Mechanische Beschädigung und Vorhandensein
von Fremdkörpern im Gerät;
• Demontage sowie Reparatur von nicht autorisiertem
DWT-Personal�
Die Garantieleistung ist für das optionale Zubehör,
welches teilweise im Lieferumfang mitgeliefert wird,
ausgeschlossen�
Bei Verwendung des Gerätes für Industriezwecke,
kann die Verkürzung der Garantiezeit erfolgen�
Datum
Unterschrift
Deutsch
162
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