Verwendung
• Der Auf- und Abbau und die Verwendung des
Klapp-Rollgerüsts außerhalb geschlossener Räume
ist nur bis Windstärken unter 6 Beaufort zulässig.
• Horizontale und vertikale Lasteinwirkungen, welche
ein Umkippen des Klapp-Rollgerüsts bewirken
können, sind zu vermeiden.
• Das Klapp-Rollgerüst darf nicht mit einem Kran o.ä.
angehoben und versetzt werden.
• Das Klapp-Rollgerüst darf nicht gefahren werden,
wenn sich Personen oder lose Gegenstände auf
der Belagfläche befinden.
• Zum Fahren des Klapp-Rollgerüsts müssen Bremsen
gelöst und die Teleskopfüße der Schrägabstützun-
gen eingeschoben werden.
• Nach dem Fahren sind die Schrägabstützungen
und die Bremsrollen wieder in ihre vorherige
Position zu bringen und deren Funktion zu über-
prüfen.
Prüfung, Pflege, Instandhaltung
• Gerüstbauteile müssen sorgfältig behandelt und
transportiert werden, um Beschädigungen zu
vermeiden.
• Alle Bauteile sind auf Beschädigungen zu kontrol-
lieren.
• Alle beweglichen Teile sind auf einwandfreie
Funktion und Verschmutzung zu überprüfen.
• Beschädigte Komponenten sind zu ersetzen, zur
Reparatur an den Hersteller zu schicken, oder zu
vernichten.
Führen Sie einmal im Jahr eine Sicherheits-
inspektion durch:
• Einzelteile: vollständig vorhanden
• Aluminiumprofile: nicht verbogen, Verbindungen
nicht locker
• Gerüstplattform: unbeschädigt
• Ketten und Karabinerhaken: unbeschädigt
• Bremsen: funktionsfähig
Gewährleistung
Für dieses Würth-Produkt bieten wir eine Gewährleis-
tung gemäß den gesetzlichen/länderspezifischen
Bestimmungen ab Kaufdatum (Nachweis durch
Rechnung oder Lieferschein). Entstandene Schäden
werden durch Ersatzlieferung oder Reparatur besei-
tigt.
Schäden, die auf natürliche Abnutzung, Überlastung
oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen
sind, werden von der Gewährleistung ausgeschlos-
sen.
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