an die Gewindebohrung
- Die Verbindung zwischen Stecker und Steckdose herstellen
und die Leuchte auf dem Ständer durch Blockierung der Stellschraube
befestigen.
ANSCHLUß DER STECKKLEMME
- Mit einem geeigneten Sicherheitsschlüssel den Zugang zur Klemme herstellen
. Für die Verkabelung bei Reihenschaltung wird die Klemme R für die Phase,
die Klemme N für die Mittelleitung und die Schmelzsicherung zum Schutz des
Geräts verwendet.
Lampenwerte:
- Halogen-Metalldampflampe 70 W
(Sicherung 8 x 31,5 - 9 x 36 2A mit Verzögerung)
- Halogen-Metalldampflampe 150 W
(Sicherung 8 x 31,5 - 9 x 36 4A mit Verzögerung)
- Halogenlampe
(Sicherung 8 x 31,5 - 9 x 36 2A mit Schnell)
Falls
notwendig,
anpassen und die Verbindungen vorgeschriftsgemäß mit normentsprechenden
Materialien vornehmen.
- Eventuell einzusetzende Erdplatten müssen an die entsprechende Erdleitung am
Fuß des Ständers angeschlossen werden; den Kupferleiter nicht in direkten
Kontakt mit dem Ständer bringen.
AUSWECHSELN DER SCHMELZSICHERUNG
- Strom abschalten
- Eventuell vorhandene Anomalien prüfen und diese vor Auswechseln der
Sicherung durch eine Sicherung mit normgemäßen Eigenscheften beheben.
VERANKERUNG DES LEUCHTENSTÄNDERS
(Zubehör Nr. 7190) - Beachte: vor der Verankerung sind die Bemessung der
Materialien, der Basis des Leuchtenständers sowie die Normenkonformität zu
prüfen
- Den Zuganker in das entsprechende Zubehör zur Kabelverlegung einsetzen und
darauf achten, daß die Gewindeausläufe richtig sitzen, sonst die Position der
Schraubenmutter regulieren.
- Die auf diese Weise montierte Einheit in die Schalung einsetzen, den
Kabelkanal einlegen und den überlängigen Kabel durch die mittige Bohrung
des Zubehöhrteils führen und den Beton bis zur oberen Kante gießen (s.
Zeichnung).
- Nach ausreichendem Ziehen des Betons die Gewindeausläufe des Zugankers
freilegen und den elektrischen Anschluß des Leuchtenständers vornehmen.
Alle Reggiani-Produkte, welche der europäischen Norm
BT 73/23, EMC 89/336 und 93/68 EEC unterliegen, erfüllen die gewünschten
Erfor dernisse und sind CE markiert.
WEEE Leuchten sind definitionsgemäß WEEE (Waste Electric and Electronic Equipment – Elektro-
und Elektronik-Altgeräte) und gehören daher nicht zum üblichen Siedlungsabfall. Diese Elektro-
und Elektronik-Altgeräte müssen am Ende ihrer Nutzungsdauer ordnungsgemäß behandelt und
beseitigt werden, da sie aufgrund des Anteils an gefährlichen Stoffen in elektrischen und elektronischen
Bauteilen sowohl für die Umwelt als auch für die Gesundheit potentiell gefährlich sind. Daher ist der Nutzer
verpflichtet, die gebrauchten Leuchten an den Vertreiber zurückzugegeben, wenn er eine gleichwertige
neue Leuchte erwirbt, bzw., in Italien, direkt an den von Reggiani S.p.A. Illuminazione beauftragten Verband
Ecolight (Consorzio per lo Smaltimento degli Apparecchi di Illuminazione - Verband für die Beseitigung
von gebrauchten Leuchten), der für die kostenlose Rücknahme und die Zustellung an spezialisierte,
entsprechend von den öffentlichen Verwaltungen eingerichtete Rücknahmestellen zuständig ist, die in der
Lage sind, WEEE zu verwerten, zu behandeln und zu beseitigen. Eine gesetzwidrige oder nicht
ordnungsgemäße Beseitigung dieser Altgeräte zieht Geld- oder Verwaltungssanktionen nach sich, deren
Höhe gesetzlich festgelegt ist.
N.B. Die kostenlose Rücknahme einer Leuchte kann abgelehnt werden, wenn die Gefahr einer
Kontaminierung des mit der Rücknahme beauftragten Personals besteht, oder wenn es offensichtlich ist,
dass die Leuchten die wesentlichen Bauteile nicht mehr enthalten bzw. andere Abfälle als Elektro- und
Elektronik-Altgeräte enthalten oder dass sie mehr als das Doppelte des Gewichts bei Neuerwerb besitzt.
In diesen Fällen obliegt die Beiseitigung dem Nutzer.
SCOOP
, erkennbar durch das Symbol
die
Kabel
dem
7
Gebrauch
entsprechend
DEUTSCH