Tractel FABA 514408 Manual De Empleo Y De Mantenimiento página 6

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  • ESPAÑOL, página 33
8. Jeder Fangwagen, der einen Absturz
aufgefangen hat, ist sofort der Benut-
zung zu entziehen und an die TRACTEL
Greifzug GmbH oder eine von Tractel
geschulte und zertifi zierte Fachkraft zur
Überprüfung einzusenden. Nach einem
Absturz darf die Steigschutzeinrichtung
erst dann weiter benutzt werden, wenn
eine von Tractel geschulte und zerti-
fi zierte Fachkraft diese schriftlich zur
Weiterbenutzung freigegeben hat.
9. Die TRACTEL Greifzug GmbH
lehnt jede Haftung für den Einsatz eines
FABA™-Fangwagens ab, der außerhalb
ihrer Kontrolle demontiert wurde, insbe-
sondere beim Ersatz von Originalteilen
durch Teile anderer Herkunft. Jede Än-
derung oder Ergänzung der Ausrüstung
darf nur mit vorheriger schriftlicher
Genehmigung der TRACTEL Greifzug
GmbH erfolgen.
10. Den Fangwagen niemals über seine
Grenzen hinaus oder in Situationen be-
nutzen, für die er nicht vorgesehen ist.
1 1 . D i e k o m p l e t t e FA B A ™ -
Steigschutzeinrichtung und alle im
Auffangsystem mit ihr verbundenen
Bestandteile niemals zu anderen Zwek-
ken als jenen, für die sie vorgesehen
sind, und unter anderen als den in dieser
Anleitung vorgegebenen Bedingungen
einsetzen. Der Fangwagen darf insbe-
sondere niemals als Aufhängung für den
Benutzer eingesetzt werden (Ausnahme:
Auff angen nach Absturz und nachfolgen-
de Rettungsmaßnahmen).
12. Die FABA™-Fangwagen, vor allem
die textilen Bestandteile, dürfen nicht
mit aggressiven Stoff en (z.B. Säuren und
Laugen, Farben und Lacken, großer Hitze
und offenem Feuer, scharfen Kanten,
etc.) in Kontakt kommen. Sollte dies
doch geschehen sein, ist der betreff ende
Fangwagen der Benutzung zu entziehen
und darf erst dann weiterverwendet
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werden, wenn eine von Tractel geschulte
und zertifizierte Fachkraft schriftlich
zugestimmt hat.
13. Der Fangwagen sollte jedem Benutzer
persönlich zugewiesen werden. Wird die
Ausrüstung angestellten oder gleichge-
stellten Personen anvertraut, sind die
Arbeitsschutzbestimmungen einzuhalten.
14. Der Benutzer muss beim Betrieb der
Ausrüstung in ausgezeichneter körperli-
cher und psychischer Verfassung sein, im
Zweifelsfall ist ein Arzt zu konsultieren.
Der FABA™-Fangwagen darf nicht von
schwangeren Frauen benutzt werden.
15. Aus Sicherheitsgründen sind die
Arbeiten so durchzuführen, dass die
Absturzgefahr und die Absturzhöhe
auf ein Minimum reduziert werden.
Es ist von entscheidender Bedeutung,
vor jeder Benutzung den Freiraum zur
Aufprallfl äche unter dem Arbeitsplatz
des Benutzers zu prüfen,so dass er beim
Absturz weder auf ein Hindernis stoßen
noch auf den Boden prallen kann.
Die erforderliche lichte Höhe unter
den Füßen des Benutzers muss mind.
2,00 m betragen. Innerhab der ersten
zwei Meter ist der Benutzer u.U. nicht
gegen Aufschlagen auf den Boden ge-
schützt, es ist daher besondere Vorsicht
beim Auf- bzw. Absteigen geboten!
16. Der FABA™-Fangwagen ist minde-
stens alle 12 Monate durch die TRAC-
TEL Greifzug GmbH oder eine von Trac-
tel geschulte und zertifi zierte Fachkraft
zu überprüfen. Die Prüfung muss die
Funktionsfähigkeit des Geräts und die
Lesbarkeit der Kennzeichnung umfassen
und ist in der Checkliste zu dokumentie-
ren. Die Sicherheit des Benutzers hängt
von der Aufrechterhaltung der Funkti-
onsfähigkeit der Ausrüstung ab. Unter
„erschwerten Einsatzbedingungen" kann
die Überprüfung häufi ger notwendig sein.
DE
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