Montage
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Brandrauch muss die RWM ungehindert erreichen können. Dies ist besonders bei
Wohnungsum- und -einbauten zu beachten. Die RWM müssen mindestens 60 cm
von allen Gegenständen entfernt sein. Bei geringerem Abstand signalisiert dies
die Umfeldüberwachung (siehe Kapitel "Umfeldüberwachung"). Bei deckenhoher
Möblierung sollte jeder Raumteil mit einem RWM ausgestattet sein.
Bei Änderung der Raumnutzung (z. B. Wohnzimmer wird zum Schlafzimmer)
muss die vorhandene RWM-Montage auf Übereinstimmung mit den Vorschriften
überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Dies gilt auch, wenn die Schallausbreitung z. B. durch große Raumteiler oder schall-
schluckende Materialien behindert wird.
Sollte eine Änderung des Montageortes erforderlich sein, bitte an den Vermieter bzw. die
Hausverwaltung wenden.
Die Montage der RWM darf nur durch einen Fachmann erfolgen. Der Montageort wird
dabei durch den Monteur nach den gültigen Vorschriften festgelegt. Den RWM nicht
eigenständig demontieren oder versetzen.
Der Abstand von Lampen, offen verlegten Leitungen, Raumteilern, Wänden, Unterzügen,
Deckentragbalken, Raumecken usw. muss mind. 60 cm betragen. – Bitte unbedingt
beachten, wenn Änderungen bei der Einrichtung vorgenommen werden!
Bei beengten Verhältnissen, zum Beispiel im Flur, kann der Wert für die Umfeldüber-
wachung reduziert sein!
Sollte eine Änderung des Montageortes erforderlich sein, bitte an den Vermieter bzw. die
Hausverwaltung wenden.
> 60 cm
> 60 cm
> 60 cm
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