5.1
Einbauort
Die Löschwasserentnahmestelle muss sich außerhalb des Trümmerschattens von Gebäuden befinden.
Zur Entnahmestelle ist von der öffentlichen Verkehrsfläche eine Feuerwehrzufahrt zu erstellen. Die
Zufahrt muss den Anforderungen nach DIN 12090 entsprechen, sofern landesrechtliche Vorgaben dem
nicht entgegenstehen. Ausnahmen bedürfen der Absprache mit der für den Brandschutz zuständigen
Stelle.
5.2
Überdeckungshöhen
Bitte beachten Sie, dass sich der im standardisierten Lieferumfang enthaltene Teleskop-Domschacht
LKW (Abdeckung nach DIN 3223 – bauseits zu stellen) auf eine generelle Überdeckungshöhe von 750-
1050 mm bezieht. Sollten hiervon abweichende Erdüberdeckungen erforderlich sein, müssen
entsprechende Zwischenstücke zur Verlängerung mitbestellt werden (Achtung: max. Erdüberdeckung
1500 mm).
Je nach Einbau bzw. endgültiger Fertighöhe des Löschwasser-Sauganschlusses, muss das mitgelieferte
Saugrohr-Zwischenstück individuell angepasst bzw. separat, in gewünschter Sonderlänge bestellt
werden. Bei Positionierung bitte DIN 14244 beachten.
5.3
Baugrund
Vor der Installation müssen folgende Punkte unbedingt abgeklärt werden:
Die bautechnische Eignung des Bodens nach DIN 18196
Maximal auftretende Grundwasserstände bzw. Sickerfähigkeit des Untergrundes
Auftretende Belastungsarten, z. B. Verkehrslasten
Zur Bestimmung der bodenphysikalischen Gegebenheiten sollte ein Bodengutachten beim örtlichen
Bauamt angefordert werden.
5.4
Baugrube
Damit ausreichend Arbeitsraum vorhanden ist, muss die Grundfläche der Baugrube die Behältermaße auf
jeder Seite um > 100 mm überragen, der Abstand zu festen Bauwerken muss mind. 1000 mm betragen.
Ab einer Grubentiefe von > 1250 mm ist eine Böschung nach DIN 4124 anzulegen. Der Baugrund muss
waagerecht und eben sein und eine ausreichende Tragfähigkeit gewährleisten.
Die Tiefe der Grube muss so bemessen sein, dass die max. Erdüberdeckung (siehe Punkt 2 -
Einbaubedingungen) über dem Behälter nicht überschritten wird. Für die ganzjährige Nutzung der Anlage
ist eine Installation des Behälters und der wasserführenden Anlagenteile im frostfreien Bereich
notwendig. In der Regel liegt die frostfreie Tiefe bei ca. 600-800 mm, genaue Angaben hierzu erhalten
Sie bei der zuständigen Behörde.
Als Unterbau wird eine Schicht verdichteter Rundkornkies (Körnung 8/16, Dicke ca. 100-150 mm)
aufgetragen.
5.4.1 Hanglage, Böschung etc.
Beim Einbau des Behälters in unmittelbarer Nähe
(< 5 m) eines Hanges, Erdhügels oder einer
Böschung
muss
eine
Stützmauer zur Aufnahme des Erddrucks errichtet
werden. Die Mauer muss die Behältermaße um
mind. 500 mm in alle Richtungen überragen und
einen Mindestabstand von 1000 mm zum Behälter
haben.
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5.
Einbau und Montage
statisch
berechnete
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