1.1
Sicherheit
Bei sämtlichen Arbeiten sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften nach BGV C22 zu beachten.
Besonders bei Begehung von Behältern ist eine 2. Person zur Absicherung erforderlich.
Des Weiteren sind bei Einbau, Montage, Wartung, Reparatur usw. die in Frage kommenden Vorschriften
und Normen zu berücksichtigen. Hinweise hierzu finden Sie in den dazugehörigen Abschnitten dieser
Anleitung.
Bei sämtlichen Arbeiten an der Anlage bzw. Anlagenteilen ist immer die Gesamtanlage außer Betrieb zu
setzen und gegen unbefugtes Wiedereinschalten zu sichern.
Der Behälterdeckel ist stets, außer bei Arbeiten am Behälter, verschlossen zu halten, ansonsten besteht
höchste Unfallgefahr. Es sind nur original GRAF- Abdeckungen oder von Fa. GRAF schriftlich
freigegebene Abdeckungen zu verwenden.
Die Firma GRAF bietet ein umfangreiches Sortiment an Zubehörteilen, die alle aufeinander abgestimmt
sind und zu kompletten Systemen ausgebaut werden können. Die Verwendung anderer Zubehörteile
kann dazu führen, dass die Funktionsfähigkeit der Anlage beeinträchtigt und die Haftung für daraus
entstandene Schäden aufgehoben wird.
1.2
Kennzeichnungspflicht
Alle Leitungen und Entnahmestellen von Brauchwasser sind mit den Worten „Kein Trinkwasser"
schriftlich oder bildlich zu kennzeichnen (DIN 1988 Teil 2, Abs. 3.3.2.) um auch nach Jahren eine
irrtümliche Verbindung mit dem Trinkwassernetz zu vermeiden. Auch bei korrekter Kennzeichnung kann
es noch zu Verwechslungen kommen, z.B. durch Kinder. Deshalb müssen alle Brauchwasser –
Zapfstellen mit Ventilen mit Kindersicherung installiert werden.
2.1
oberirdische Aufstellung
Die Behälter müssen auf ebenem, festem Untergrund ohne spitze Steine und ohne Gefälle
aufgestellt werden
Bei Aufstellung das Gewicht des gefüllten Behälters beachten (1.650 kg)
Bei Frostgefahr müssen die Behälter vollständig entleert werden
Bei Aufstellung in geschlossenen Räumen muss ein Bodenablauf vorhanden sein
Kinder sind in der Umgebung der Behälter zu beaufsichtigen
Der Behälter darf nicht unter Druck gesetzt werden (Wassersäule)
2.2
unterirdische Montage
Durch Verwendung des Stützrohres (Art.-Nr.: 322014) kann der Behälter unterirdisch montiert
werden (max. Erdüberdeckung 1000 mm)
Für eventuelle Revisionsarbeiten muss der Tankdom (Art.-Nr.: 322026) montiert werden
Bei Grundwasser und Hanglage sind spezielle Einbauvorschriften zu beachten. (siehe Seite 5)
Die Behälter dürfen nur in nicht befahrenem Grünbereich installiert werden
Es dürfen auf keinen Fall, neben der Erdlast, weitere Lasten auf den Behälter einwirken, der
Abstand zu befahrenen Flächen beträgt mind. 2,6 m
Der Behälter darf nicht unter Druck gesetzt werden (Wassersäule)
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1.
Allgemeine Hinweise
2.
Aufstell-/ Einbaubedingungen
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