ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
D
Diese Montageanleitungen sind ausschließlich dem Fach-
personal vorbehalten.
Die Montage, elektrischen Anschlüsse und Einstellungen sind
unter Beachtung der technischen Verhaltensregeln und Einhal-
tung der geltenden Normen auszuführen.
Lesen Sie die Anleitungen vor der Montage des Produkts auf-
merksam durch. Eine fehlerhafte Montage kann zu ernsthaften
Verletzungen und Sachschäden führen. Die Verpackungsmate-
rialien (Kunststoff, Styropor etc.) müssen sachgemäß entsorgt
werden und dürfen nicht in Kinderhände gelangen, da sie eine
Gefahrenquelle darstellen können. Überprüfen Sie das Produkt
vor der Montage auf Transportschäden. Montieren Sie das Pro-
dukt nicht in explosionsfähiger Atmosphäre oder Umgebung: Das
Vorhandensein von entzündlichen Gasen oder Dämpfen bedeu-
tet eine große Gefahr. Stellen Sie sicher, dass der Montageun-
tergrund den nötigen Anforderungen im Hinblick auf Robustheit
und Stabilität entspricht. Der Hersteller des Antriebs schließt
eine Haftungsübernahme im Falle der Nichtbeachtung der tech-
nischen Verhaltensregeln bei der Fertigung und Montage aus.
Beachten Sie bei der Montage der Schutzeinrichtungen
(Lichtschranken, Kontaktleisten, Not-Stopps etc.) unbedingt die
geltenden Normen und Richtlinien, die Kriterien der technischen
Verhaltensregeln, die Montageumgebung, die Betriebslogik des
Systems und die vom motorisierten Tor entwickelten Kräfte.
Die Schutzeinrichtungen müssen mögliche Quetsch-, Scher-
Einzieh- und allgemeine Gefahrenstellen des motorisierten
Tors sichern. Bringen Sie die den Vorschriften entsprechenden
Warn- und Hinweiszeichen zur Kennzeichnung von Gefahren-
stellen an.
Bei jeder Installation müssen die Identifikationsdaten des moto-
risierten Tors an sichtbarer Stelle angebracht werden.
Stellen Sie vor dem elektrischen Anschluss sicher, dass die
Angaben auf dem Typenschild mit den Werten des Strom-
netzes übereinstimmen. Statten Sie das Versorgungsnetz mit
einem allpoligen Trennschalter mit Kontaktöffnungsabstand von
mindestens 3 mm aus. Stellen Sie sicher, dass der elektrischen
Anlage ein geeigneter Fehlerstrom-Schutzschalter und ein Über-
stromschutz vorgeschaltet sind. Schließen Sie das motorisierte
Tor soweit erforderlich an eine normgerechte Erdungsanlage
an. Unterbrechen Sie während der Montage-, Wartungs- oder
Reparaturarbeiten die Stromzufuhr, bevor Sie den Deckel für
den Zugang zu den elektrischen Geräten öffnen.
Eingriffe an den elektronischen Geräten dürfen nur mit anti-
statischem geerdeten Armschutz vorgenommen werden.
Der Hersteller des Antriebs lehnt jede Haftung für die Installation
von sicherheits- und betriebstechnisch ungeeigneten Bauteilen
ab. Bei Reparaturen oder Austausch der Produkte dürfen aus-
schließlich Original-Ersatzteile verwendet werden.
Der Monteur ist verpflichtet, dem Betreiber der Anlage alle er-
forderlichen Informationen zum automatischen, manuellen und
Notbetrieb des motorisierten Tors zu liefern und die Betriebsan-
leitung auszuhändigen.
MASCHINENRICHTLINIE
Gemäß Maschinenrichtlinie (98/37/EG) ist der Installateur, der eine
Tür oder ein Tor motorisiert, den gleichen Verpflichtungen unterle-
gen wie ein Maschinenhersteller und hat somit folgendes zu tun:
- Erstellung der technischen Akte, welche die in Anlage V der
MR genannten Dokumente enthalten muß; (die technische
Akte ist aufzubewahren den nationalen Behörden mindenstens
zehn Jahre lang zur Verfügung zu halten. Diese Frist beginnt
mit dem Herstellungsdatum der motorisierten Tür);
CROSS5-7-8 - IP1747
- Aufsetzen der CE-Übereinstimmungserklärung gemäß Anlage
II-A der MR und Sie dem Kunden liefern;
- Anbringung der CE-Kennzeichnung an die motorisierte Tür
laut Punkt 1.7.3. der Anlage I der MR.
Für detailliertere Informationen siehe den "Leitfaden für die
Realisierung der technischen Broschüre", erhältlich im Internet
unter der folgenden Adresse: www.ditec.it
HINWEISE ZUM GEBRAUCH
Betriebsklasse: 3 (etwa 30 Zyklen täglich für 10 Jahre oder 60
Zyklen täglich für 5 Jahre).
Verwendung: HÄUFIG (Für Mehrfamilien-Eingänge oder
kleinere Eigentumsgemeinschaften mit Gebrauch als Einfahrt-
stor oder intensivem Fußgängerbetrieb).
Betriebsklasse: 4 (etwa 100 Zyklen täglich für 10 Jahre oder
200 Zyklen täglich für 5 Jahre).
Verwendung: INTENSIV (Für Zugänge zu Eigentumswohnan-
lagen, Industrie- und Einkaufszentren, Parkplätze mit intensiv
genutzten Einfahrten oder Eingängen).
-
Die effektiven Betriebsleistungen beziehen sich auf das
empfohlene Gewicht (2/3 des zulässigen Höchstgewichtes).
Die Verwendung mit dem zulässigen Höchstgewicht kann
Betriebsleistungen mindern.
-
Die Betriebsklasse, die Betriebszeiten und die Anzahl aufein-
anderfolgender Zyklen sind Richtwerte. Sie wurden mit Hilfe
statistischer Verfahren unter normalen Betriebsbedingungen
ermittelt und können im Einzelfall abweichen. Die Werte bezie-
hen sich auf den Zeitraum, in dem das Produkt funktionsfähig ist,
ohne daß außerordentliche Wartungsarbeiten erfordelich sind.
-
Jede Automatikanlage weist veränderliche Faktoren auf:
Reibung, Ausgleichvorgänge sowie Umweltbedingungen kön-
nen sowohl die Lebensdauer als auch die Qualität der Funk-
tionweise der Automatikanlage oder einer ihrer Komponenten
(wie z.B. die Automatiksysteme) grundlegend ändern. Es ist
Aufgabe des Installationstechnikers, für die einzelne Situa-
tion entsprechende Sicherheitskoeffizienten vorzusehen.
HERSTELLERERKLÄRUNG
(gemäß EG-Richtlinie 98/37/EG, Anhang II, sub B)
Hersteller:
DITEC S.p.A.
Adresse:
via Mons. Banfi, 3
21042 Caronno P.lla (VA) - ITALY
erklärt hiermit, daß der Drehtorantrieb Serie CROSS5-7-8
-
vorgesehen ist zum Einbau in eine Maschine oder mit an-
deren Maschinen zu einer Maschine im Sinne der Richtlinie
98/37/EG, inklusive deren Änderungen, zusammengefügt
werden soll;
-
konform ist mit den einschlägigen Bestimmungen folgender
weiterer EG-Richtlinien:
Elektromagnetische Verträglichkeit Richtlinie 2004/108/EG,
inklusive deren Änderungen;
Niederspannungs-Richtlinie 2006/95/EG, inklusive deren
Änderungen;
und erklärt des weiteren, daß die Inbetriebnahme solange unter-
sagt ist, bis die Maschine oder Anlage, in welche diese Maschine
eingebaut wird oder von welcher sie eine Komponente darsteilt,
als Ganzes (d.h. inklusive der Maschine, für welche diese
Erklärung ausgesteilt wurde) den Bestimmungen der Richtlinie
98/37/EG sowie dem entsprechenden nationalen Reschtserlass
zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht entspricht.
Caronno Pertusella,
10-09-2003
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Fermo Bressanini
(Vorsitzende)