Fasslifter mit Seilwinde:
Die Winde stets in einem guten Betriebszustand halten. Nicht gewartete Maschinenteile können zu
Funktionsstörungen und zu Unfällen führen.
Die Prüfung des Seiles ist auf der gesamten Länge erforderlich, auch bei verdeckt liegenden Teilen.
Bei beschädigtem Drahtseil Fasslifter instand setzen und Seil austauschen.
9. Typen FH-EX (Geräte in Ex-Ausführung)
9.1 Einsatz und Verwendungszweck
zusätzlich zu Kapitel 3. „Einsatz und Verwendungszweck" gelten bei der Ex-Ausführung folgende Hinweise:
Das Produkt darf nur gemäß der Gerätekennzeichnung bestimmungsgemäß verwendet werden. Die
Kennzeichnung befindet sich auf dem Typenschild des Produktes.
9.2 Zusätzliche Hinweise
Zusätzlich zu den vorherigen Kapiteln gelten bei Ex-Geräten die folgende Hinweise:
Das Auspacken der Fasslifter darf nur im nicht Ex- Bereich erfolgen.
Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten, Explosionsschutzmaßnahmen
Beim Handling, der Lagerung und dem Umfüllen von Stoffen, die eine explosionsfähige Atmosphäre
bilden können, müssen die Anforderungen der ATEX-Richtlinien 94/9/EG und 1999/92/EG in Verbindung
mit der 11. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (GSGV) und der Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV) beachtet werden. Je nach Ex-Zone sind geeignete Maßnahmen zu treffen. Die Verhinderung
der Bildung der explosionsfähigen Atmosphäre durch Konzentrationsbeeinflussung (z.B. ausreichende
Lüftung), Betriebsbedingungen und konstruktive Gestaltung (z.B. geeignete und zugelassene Behälter,
geeigneter Lagerraum) muss im Vordergrund stehen.
Die Vermeidung von Zündquellen durch elektrostatische Aufladungen durch einen elektrischen
Potentialausgleich, Vermeidung mechanisch erzeugter Funken durch Verwendung von z.B. geeignetem
Werkzeug, geeigneten Transport- und Beladehilfsmitteln und Vermeidung thermischer Zündquellen durch
geeignete Verfahren, Verhinderung von Reibung, Blitzschutz, offenes Feuer, offenes Licht sowie
Rauchen muss beachtet werden.
Organisatorische Maßnahmen, wie Kennzeichnung der Bereiche, Anbringung von Warnzeichen,
Zutrittsverbot für Unbefugte sind erforderlich.
Die Betriebsmittel müssen in ordnungsgemäßem Zustand erhalten, ordnungsgemäß betrieben und ständig
überwacht werden. Notwendige Reparaturen müssen sofort veranlasst werden. Reparaturen, die den
Explosionsschutz der Betriebsmittel beeinflussen können, dürfen nur durch den Hersteller ausgeführt
werden.
Die lastberührenden Teile des Fasslifters sind auf einwandfreie Beschichtung zu kontrollieren. Bei
vorhandener Korrosion darf der Fasslifter nicht verwendet werden.
Die Anforderungen an die Lagerung gemäß TRGS 510 sind zu beachten.
Die elektrische Leitfähigkeit kann sich durch Ablagerungen behindernder Substanzen sowie durch
chemische und mechanische Einflüsse so verändern, dass die in den Normen festgelegten zulässigen Werte
überschritten werden. Insbesondere Staub, Schmutz und Farben, Säuren und Laugen, Überlastungen und
Stoßbelastungen können dazu führen, dass die Ableitung elektrischer / elektrostatischer Energie in den
Fußboden verhindert oder völlig unterbrochen wird. Der Fußboden in explosionsgefährdeten Bereichen
muss ableitfähig sein und sauber gehalten werden.
212876_BA_INT_004 Fasslifter Servo mit Fassklammer SK
214474, 214475, 214476, 214477
214478, 214479, 214480, 214481
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Ausgabe 09/2015