Nm
HINWEISE:
* Die für das Fahrzeug zugelassene Anhängelast ist den Fahrzeug
Unterlagen zu entnehmen. Bei Änderungen des Fahrzeuggewichtes
mu die höchstzulässige Anhängelast gegebenenfalls aus dem D-
Wert nachgerechnet werden.
Auskunft hierüber kann Ihr Fachhändler oder der TÜV geben.
* Elektrische Anlage gemä StVZO anbringen.
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