Auspacken
Bitte packen Sie das Gerät vorsichtig aus und achten Sie auf
Beschädigungen. Es ist wichtig, daß eventuelle Transportschäden
schon beim Auspacken erkannt werden. Gegebenenfalls ist eine
sofortige Tatbestandsaufnahme erforderlich (Post, Bahn oder
Spedition).
Zum Lieferumfang des Gerätes gehören:
Eine Mühle A11basic mit Mahlbecher A11.5 (80ml), ein Schläger
A11.1 (1.4034), ein Werkzeugsatz und eine Betriebsanleitung.
Wissenswertes
Das Anwendungsgebiet der Analysenmühle ist sehr umfangreich.
Die zuvor aufgeführten mahlbaren Materialien sind nicht vollstän-
dig. Durch Mahlversuche mit jeweiligen Mahlverfahren und
Probenvorbereitungen z.B. Kühlen, kann das Anwendungsspek-
trum noch vergrößert werden.
Prallmahlen:
Die A11basic mit Schläger zerkleinert weiche, mittelharte und
spröde Materialien bis ca. Mohshärte 6 (Feldspat: 6Mohs; Quarz:
7Mohs).
Bei
höheren
Härten
Zerkleinerungswerkzeug sehr hoch und das Mahlen deshalb
unwirtschaftlich. Wird die A11basic für Mahlgüter mit Härten über
4Mohs eingesetzt, muss der verschleißfestere Schläger A11.3
eingesetzt werden, damit die Probe nicht durch den Abrieb des
Mahlwerkzeuges verunreinigt wird.
Es lässt sich alles mahlen, was bricht, trocken und nicht stark fett-
haltig ist. Nachfolgend eine Auswahl an Substanzen die sich
trocken mahlen lassen:
Getreide, Gerste, Mais, Malz, Pektin, roher und gebrannter Kaffee,
Rinde, Wurzeln, Nußschalen, Knochen, Mutterkorn, Preßstoffe,
Kohle, Holzkohle, Koks, Torf, Asche, Zellulose, Chemikalien,
6
Drogen, Kunstdünger, Schamotte, Futtermittel, Gewürze, Glas,
Harz, Kali, Kerne, Salze, Schlacken, Steine und Erden (Bauxit, Gips,
Kalkstein, trockener Ton, Glimmer, Graphit, Bimsstein, Gneis,
Magnesit, Schwerspat, Sandstein, Brauneisenerz).
Zähes Mahlgut muss gekühlt werden, z.B. durch Zugabe von zer-
stoßenem Trockeneis in den Mahlbecher.
Das Mahlgut muss auf Brocken von 1cm Durchmesser vorzerklei-
nert werden (Aufgabekorngröße 10mm, günstig ist die Größe
eines Maiskornes).
Schneidmahlen:
Die A11basic mit Schneidmesser A11.2 zerkleinert sperrige, ela-
stische, faserige, cellulosehaltige und weiche Materialien. Misch-
gut wie Abfälle müssen frei von Eisen und Nichteisenmetallen
sein. Das Aufgabegut darf nicht zu feucht und fettig sein, da es
sonst zu einem Ankleben am Mahlbecher kommt.
Nachfolgend einige Stoffe die zerkleinert werden können:
Blätter, Fasern, Gewürze, Getreide, Hopfen, Pappe, Papier, Heu,
Stroh, Kunststoffe, Tabak, Torf, Futtermittel, Teigwaren, Wurzeln.
Die Aufgabekorngröße sollte nicht grösser als 10mm sein.
Bei feuchtem und klebrigen Aufgabegut (z.B. Fisch) ist auch ein
Zerkleinern mittels Zugabe von Wasser möglich. Dadurch klebt
das Mahlgut nicht an den Mahlbecherwänden an und wird immer
vom Messer erfasst.
ist
der
Verschleiß
am
Hinweis: Die Füllhöhe darf bei Zugabe von Wasser höchstens
50% der maximalen Füllhöhe betragen. Die Mühle darf in diesem
Fall nur stehend verwendet werden (nicht schütteln oder auf den
Kopf drehen).
Achtung:
Unsicherheiten über deren Explosionsgefahr (Staubexplosion in-
folge elektrostatischer Aufladung) und Härte, dürfen nur nach
Rücksprache mit IKA in der A11basic zerkleinert werden.
Oben nicht aufgeführte Stoffe, insbesondere bei
A 11 022000