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weise Eiswürfel oder Fleisch mit Knochen).
18. Transportieren Sie das Gerät nicht, indem sie es an der montierten Schüssel
halten; auch der Griff darf nicht zum Transportieren des Geräts benutzt werden.
19. Um Unfälle und Schäden am Gerät zu vermeiden, halten Sie Hände und Küchengeräte
immer von den in Bewegung befindlichen Messern und Scheiben fern.
20. Die Messer sind scharf. Gehen Sie also vorsichtig damit um. Fassen Sie sie
immer am Kunststoffteil an.
21. Füllen Sie das Schneidgut nie mit den Händen ein. Verwenden Sie dazu immer
den Andruckstempel.
22. Nicht die Lebensmittel von dem Schüsselrand entfernen, während das Gerät in
Betrieb ist. Das Gerät ausschalten, den Stecker aus der Steckdose ziehen; zum
Entfernen den dafür bestimmten Schaber benutzen.
23. DAS GERÄT WURDE SO ENTWICKELT, DASS ES NUR FUNKTIONIERT,
WENN DER DECKEL UND DIE SCHÜSSEL RICHTIG MONTIERT WURDEN.
SOLLTE DIES NICHT DER FALL SEIN, BRINGEN SIE DAS GERÄT ZUM
VERTRAGSKUNDENDIENST.
24. BEVOR SIE IRGENDWELCHE VORGÄNGE INNERHALB DER SCHÜSSEL
VORNEHMEN, ZIEHEN SIE DEN NETZSTECKER AUS DER DOSE.
25. FÜLLEN SIE DEN MIXER MIT DEN ZUTATEN UND SETZEN SIE IHN AUF DAS
MOTORGEHÄUSE, BEVOR SIE DEN STECKER IN DIE DOSE STECKEN.
26. Transportieren Sie das Gerät nicht, indem Sie es am Mixerglas halten. In
anderen Worten: der Griff des Mixers darf nicht zum Transportieren des Geräts
verwendet werden.
27. Direkt am Stecker ziehen, um diesen aus der Wandsteckdose zu führen.
Niemals am Kabel ziehen.
28. Das Gerät nicht benutzen, falls das Stromkabel oder der Stecker beschä-
digt sein sollten oder das Gerät selbst defekt ist. Es zur nächsten Vertrags-
Kundendienststelle bringen.
29. Zur Gefahrenvorbeugung darf das eventuell beschädigte Stromkabel nur vom
Hersteller oder seiner Kundendienststelle, d.h. nur von einer ähnlich qualifizierten
Person ausgewechselt werden.
30. Das Gerät ist AUSSCHLIEßLICH FÜR DEN HAUSGEBRAUCH und nicht für
Handels- oder Industriezwecke bestimmt.
31. Dieses Gerät ist konform mit den Richtlinien 2006/95/EG und EMV 2004/108/
EG, sowie mit der EG- Verordnung Nr. 1935/2004 vom 27.10.2004 bezüglich der
Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
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