DEUTSCH
BESCHREIBUNG DES PRODUKT
Klassifizierung des medizinischen Geräts gemäß der EWG‐Richtlinie 93/42 (An. IX)
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Dauer: Temporare
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Invasive Vorrichtungen: Nicht invasive
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Aktive medizinische Vorrichtung: Aktiv
Aufgrund der obigen Angaben fällt das Gerät in Klasse I (gemäß Regel 1)
Klassifizierung gemäß der allgemeinen Normen (Norm CEI EN 60601)
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Auf der Basis des Schutztyps gegen Stromschlaggefahr: Gerät Klasse I
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Auf der Basis des Schutztyps gegen das Eindringen von Wasser: Normales Gerät
‐ Auf der Basis der Anwendungssicherheit in Anwesenheit eines Gemisches aus
entflammbarem Narkosegas und Luft oder Sauerstoff oder Stickoxid: Nicht für den
Einsatz unter solchen Bedingungen geeignetes Gerät
Die Aufhellungslampe für Zähne ist für den Gebrauch in den Kosmetik und der
Zahnheilkunde bestimmt.
Die Aufhellungslampe hat einzig und allein das Ziel, die Zähne aufzuhellen.
Die Lampe gibt eine starke Lichtstrahlung ab.
Das die Lampe anwendende Personal muss die notwendigen Voraussetzungen
erfüllen.
Ferner muss der Anwender bezüglich des korrekten Gebrauchs der Lampe
ausgebildet werden und muss über die Position aller Bedienelemente unterrichtet
sein:
• Bedienelemente zum Positionieren der Lampe
• Bedienelemente zum Einschalten und zum Ausschalten.
Vor der Installation und dem Gebrauch der Lampe aufmerksam die
Bedienungsanleitungen lesen.
Der unsachgemäße Gebrauch der Lampe und Nachlässigkeit des
Bedieners können Personen‐, Umwelt‐ und Sachschäden
hervorrufen; Hersteller haftet nicht für solche Vorkommnisse.
Der diese Vorrichtung verwendende Anwender muss eine
angemessene Ausbildung erfahren haben.
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