DEUTSCH
gelieferten Geräts ist der Käufer auf keinen Fall berechtigt, die Bezahlung zu
verzögern und/oder zu unterbrechen.
6) STREITIGKEITEN: Für Streitigkeiten bezüglich der Anwendung und Auslegung
dieses Garantiescheins ist unabhängig von dem Ort, an dem der Kaufvertrag für das
Gerät abgeschlossen wurde, das Gericht PARMA (Italien) zuständig.
7) AUSNAHMEN: Bezüglich dieser Garantiebedingungen gewährte Ausnahmen
führen zu keiner Anerkennung von weiteren Rechten des Käufers und beziehen sich
einzig und allein auf den spezifischen Fall.
8) WEITERES: Für alle nicht ausdrücklich in diesem Garantieschein erwähnten
Umstände gelten die anwendbaren Gesetze des Bürgerlichen Gesetzbuchs der
Italienischen Republik..
VERFALL DES GARANTIEANSPRUCHS
Der Garantieanspruch verfällt in folgenden Fällen:
a) wenn das Gerät Beschädigungen aufweist, die auf Sturz, Feueraussetzung,
ausgegossene Flüssigkeiten, Blitzschlag, Naturereignisse oder Witterungseinflüsse
oder auf andere nicht auf Fabrikationsmängel zurückführbare Schäden
zurückzuführen sind;
b) wenn die Installation nicht gemäß den Anleitungen von TECNO‐GAZ erfolgt und
durch nicht autorisiertes Personal durchgeführt wird;
c) wenn das Gerät durch den Käufer oder nicht autorisierte Dritte repariert,
abgeändert oder umgebaut wird;
d) wenn bei Inanspruchnahme der Garantieleistungen festgestellt wird, dass die
Gerätnummer entfernt, getilgt, gefälscht, usw. wurde;
e) wenn das Installations‐ und Abnahmeprotokoll nicht innerhalb von 15 Tagen nach
der Installation ausgefüllt und unterzeichnet zurückgesandt wird;
f) wenn der Käufer die Bezahlung jedwelcher für den Kauf des Geräts und/oder
dessen Wartung geschuldeter Betrags aus jedwelchen Gründen verzögert oder
unterbricht;
g) wenn die in den Bedienungs‐ und Wartungsanleitungen vorgeschriebene
programmierte Wartung nicht in den angegebenen Zeitabständen durchgeführt
wird.
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