Technische Daten; Truma-Hersteller-Garantieerklärung - Truma BS 10 Instrucciones De Uso

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Technische Daten

ermittelt nach EN 624 bzw.
Truma-Prüfbedingungen
Gasart: Flüssiggas
(Propan/Butan)
Betriebsdruck:
30 oder 50 mbar
(siehe Fabrikschild)
Wasserinhalt:
10 oder 14 Liter
Aufheizzeit von ca. 15°C
bis ca. 70°C:
ca. 34 Min. (10 Liter)
ca. 50 Min. (14 Liter)
Wasserdruck:
bis max. 2,8 bar
Nennwärmeleistung:
1500 W
Gasverbrauch:
120 g/h
Stromaufnahme bei 12 V
Zünden: 0,17 A
Aufheizen: 0,08 A
Bereitschaft: 0,04 A
Konformitätserklärung:
Der Truma-Boiler ist durch
den DVGW baumusterge-
prüft und erfüllt die EG-Gas-
geräte-Richtlinie (90/396/EWG)
sowie die mitgeltenden EG-
Richtlinien. Für EU-Länder
liegt die CE Produkt-Ident-
Nummer vor:
CE-0085AP0038
EWG-Typgenehmigung:
e1 022604
Technische Änderungen
vorbehalten!
4
Truma-Hersteller-
Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Ga-
rantie für Mängel des Gerä-
tes, die auf Material- oder
Fertigungsfehler zurückzu-
führen sind. Daneben beste-
hen die gesetzlichen Gewähr-
leistungsansprüche gegen
den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch be-
steht nicht
- für Verschleißteile und bei
natürlicher Abnutzung,
- infolge Verwendung von
Nicht-Original-Truma-Teilen
in den Geräten und bei
Verwendung ungeeigneter
Gasdruckregler,
- infolge Nichteinhaltung der
Truma-Einbau- und
Gebrauchsanweisungen,
- infolge unsachgemäßer
Behandlung,
- infolge unsachgemäßer,
nicht von Truma veranlass-
ter Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel
im Sinne von Ziffer 1, die in-
nerhalb von 24 Monaten seit
Abschluss des Kaufvertrages
zwischen dem Verkäufer und
dem Endverbraucher eintre-
ten. Der Hersteller wird sol-
che Mängel durch Nacherfül-
lung beseitigen, das heißt
nach seiner Wahl durch
Nachbesserung oder Ersatz-
lieferung. Leistet der Herstel-
ler Garantie, beginnt die Ga-
rantiefrist hinsichtlich der re-
parierten oder ausgetausch-
ten Teile nicht von neuem,
sondern die alte Frist läuft
weiter. Weitergehende An-
sprüche, insbesondere Scha-
densersatzansprüche des
Käufers oder Dritter sind aus-
geschlossen. Die Vorschriften
des Produkthaftungsgesetzes
bleiben unberührt.
Die Kosten der Inanspruch-
nahme des Truma-Werkskun-
dendienstes zur Beseitigung
eines unter die Garantie fal-
lenden Mangels - insbeson-
dere Transport-, Wege-, Ar-
beits- und Materialkosten -
trägt der Hersteller, soweit
der Kundendienst innerhalb
von Deutschland eingesetzt
wird. Kundendiensteinsätze
im Ausland sind nicht von der
Garantie gedeckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund
erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Gerätes
(z.B. Demontage von Möbel-
oder Karosserieteilen) können
nicht als Garantieleistung an-
erkannt werden.
3. Geltendmachung des
Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers
lautet: Truma Gerätetechnik
GmbH & Co. KG, Wernher-
von-Braun-Straße 12,
D-85640 Putzbrunn. In
Deutschland ist bei Störun-
gen grundsätzlich die Truma-
Servicezentrale zu benach-
richtigen; im Ausland stehen
die jeweiligen Servicepartner
(siehe Adressenverzeichnis)
zur Verfügung. Beanstandun-
gen sind näher zu bezeich-
nen. Ferner ist die ordnungs-
gemäß ausgefüllte Garantie-
Urkunde vorzulegen oder die
Fabriknummer des Gerätes
sowie das Kaufdatum anzu-
geben.
Damit der Hersteller prüfen
kann, ob ein Garantiefall vor-
liegt, muss der Endverbrau-
cher das Gerät auf seine Ge-
fahr zum Hersteller bringen
oder ihm übersenden. Bei
Schäden an Heizkörpern
(Wärmetauscher) ist der Gas-
druckregler ebenfalls mit ein-
zusenden.
Bei Einsendung ins Werk hat
der Versand per Frachtgut zu
erfolgen. Im Garantiefall
übernimmt das Werk die
Transportkosten bzw. Kosten
der Einsendung und Rück-
sendung. Liegt kein Garantie-
fall vor, gibt der Hersteller
dem Kunden Bescheid und
nennt die vom Hersteller
nicht zu übernehmenden
Reparaturkosten; in diesem
Fall gehen auch die Versand-
kosten zu Lasten des Kun-
den.

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