Gebrauchs-
anweisung
Vor Inbetriebnahme unbe-
dingt Gebrauchsanwei-
sung und „Wichtige Bedie-
nungshinweise" beachten!
Der Fahrzeughalter ist dafür
verantwortlich, dass die Be-
dienung des Gerätes ord-
nungsgemäß erfolgen kann.
Füllen des Boilers
1. Prüfen, ob das Sicherheits-/
Ablassventil im Kaltwasserzu-
lauf geschlossen ist: Hebel
waagrecht, Stellung (e).
e = Hebelstellung
„Geschlossen"
f = Hebelstellung
„Entleeren"
2. Warmwasserhahn in Bad
oder Küche öffnen, bei Vor-
wahlmischern oder Einhebel-
armaturen auf „warm" stellen.
3. Strom für Wasserpumpe
einschalten (Hauptschalter
oder Pumpenschalter).
Die Armaturen so lange
geöffnet lassen, bis der Boiler
durch Verdrängen der Luft
gefüllt ist und Wasser fließt.
Bei Frost kann das Füllen
durch eingefrorenes Rest-
wasser verhindert sein. Durch
eine kurze Inbetriebnahme
(max. 2 Minuten) kann der
Boiler aufgetaut werden. Ein-
gefrorene Leitungen können
durch Aufheizen des Innen-
raums aufgetaut werden.
Entleeren des Boilers
Wird der Wohnwagen
während der Frost-
periode nicht benutzt, muss
der Boiler auf alle Fälle ent-
leert werden!
1. Strom für Wasserpumpe
unterbrechen (Hauptschalter
oder Pumpenschalter).
2. Warmwasserhähne in Bad
und Küche öffnen.
3. Sicherheits-/Ablassventil
öffnen: Hebel senkrecht,
Stellung (f).
4. Der Boiler wird jetzt über
das Sicherheits-/Ablassventil
direkt nach außen entleert.
Prüfen, ob der Wasserinhalt
vollständig abläuft (10 bzw.
14 Liter).
Inbetriebnahme
Boiler
50°
b
c
a
b
70°
a = Rote Kontrolllampe
„Störung"
b = Boiler „Ein"
50°C oder 70°C
c = Boiler „Aus"
Boiler nie ohne Wasser-
inhalt betreiben!
1. Kaminkappe abnehmen.
2. Gasflasche und Schnell-
schlussventil in der Gaszulei-
tung öffnen.
3. Boiler am Schalter des Be-
dienteils (b) einschalten.
Bei Verwendung von fahr-
zeugspezifischen Schaltern:
siehe Bedienungsanleitung
des Fahrzeugherstellers.
4. Falls die Gaszuleitung luft-
gefüllt ist, kann es bis zu einer
Minute dauern, bis Gas zur
Verbrennung bereitsteht.
Sollte während dieser Zeit
das Gerät auf „Störung" ge-
hen, ist der Startvorgang
durch Ausschalten - 5 Minu-
ten abwarten! - und erneutes
Einschalten zu wiederholen.
Ausschalten
Boiler ausschalten (c). Kamin-
kappe aufsetzen. Boiler bei
Frostgefahr entleeren. Wird
der Boiler längere Zeit nicht
benutzt, Schnellschlussventil
in der Gaszuleitung und Gas-
flasche schließen.
Rote Kontrolllampe
„Störung"
Bei einer Störung leuchtet die
rote Kontrolllampe (a) auf. Ur-
sachen sind z.B. Gasmangel,
Luft im Gasleitungssystem,
der Übertemperaturwächter
hat angesprochen usw. Die
Entriegelung erfolgt durch
Ausschalten - 5 Minuten ab-
warten! - und erneutes Ein-
schalten.
Allgemeine
Sicherheitshinweise
Bei Undichtigkeiten der Gas-
anlage bzw. bei Gasgeruch:
- alle offenen Flammen
löschen!
- nicht rauchen!
- Geräte ausschalten!
- Gasflasche schließen!
- Fenster und Türe öffnen!
- keine elektrischen
Schalter betätigen!
- die gesamte Anlage von
einem Fachmann
überprüfen lassen!
Reparaturen dürfen
nur vom Fachmann
durchgeführt werden!
1. Jede Veränderung am
Gerät (einschließlich Abgas-
führung und Kamin) oder die
Verwendung von Ersatzteilen
und funktionswichtigen Zu-
behörteilen, die keine Origi-
nal-Truma-Teile sind, sowie
das Nichteinhalten der Ein-
bau- und Gebrauchsanwei-
sung führt zum Erlöschen der
Garantie sowie zum Aus-
schluss von Haftungsan-
sprüchen. Außerdem erlischt
die Betriebserlaubnis des
Gerätes und dadurch in man-
chen Ländern auch die Be-
triebserlaubnis des Fahrzeu-
ges.
2. Der Betriebsdruck der Gas-
versorgung, 30 mbar (bzw.
28 mbar Butan/37 mbar Pro-
pan) oder 50 mbar, muss mit
dem Betriebsdruck des Gerä-
tes (siehe Fabrikschild) über-
einstimmen.
3. Flüssiggasanlagen müssen
den technischen und adminis-
trativen Bestimmungen des
jeweiligen Verwendungslan-
des entsprechen (z.B. EN 1949
für Fahrzeuge). Nationale Vor-
schriften und Regelungen (in
Deutschland z.B. das DVGW-
Arbeitsblatt G 607) müssen
beachtet werden.
Die Prüfung der Gasanlage
ist alle 2 Jahre von einem
Flüssiggas-Sachkundigen
(DVFG, TÜV, DEKRA) zu wie-
derholen. Sie ist auf der Prüf-
bescheinigung nach DVGW-
Arbeitsblatt G 607 zu bestäti-
gen.
Verantwortlich für die Ver-
anlassung der Überprüfung
ist der Fahrzeughalter.
4. Flüssiggasgeräte dürfen
beim Tanken, in Parkhäusern,
Garagen oder auf Fähren
nicht benutzt werden.
5. Bei erster Inbetriebnahme
eines fabrikneuen Gerätes
(bzw. nach längerer
Stillstandzeit) kann kurzzeitig
eine leichte Rauch- und Ge-
ruchsentwicklung auftreten.
Es ist zweckmäßig, das Gerät
dann mit höchster Leistung
brennen zu lassen und für
gute Durchlüftung des
Raumes zu sorgen.
6. Ein ungewohntes Brenner-
geräusch oder Abheben der
Flamme lässt auf einen Reg-
lerdefekt schließen und
macht eine Überprüfung des
Reglers notwendig.
7. Wärmeempfindliche Ge-
genstände (z.B. Spraydosen)
dürfen nicht im Einbauraum
des Boilers verstaut werden,
da es hier unter Umständen
zu erhöhten Temperaturen
kommen kann.
8. Für die Gasanlage dürfen
nur Druckregeleinrichtungen
gemäß EN 12864 (in Fahrzeu-
gen) mit einem festen Aus-
gangsdruck von 30 mbar
(oder 50 mbar in älteren An-
lagen) verwendet werden.
Die Durchflussrate der
Druckregeleinrichtung muss
mindestens dem Höchstver-
brauch aller vom Anlagenher-
steller eingebauten Geräte
entsprechen.
Für Fahrzeuge empfehlen wir
den Truma-Caravanregler
bzw. für die Zweiflaschen-Gas-
anlage das Gasdruckregler-
Set Duomatic Plus. Die
Truma-Regler wurden speziell
für die harte Beanspruchung
in Wohnwagen und Fahrzeu-
gen entwickelt. Sie besitzen
neben dem Sicherheitsventil
gegen Überdruck ein Mano-
meter, mit dem die Dichtheit
der Gasanlage überprüft wer-
den kann. Bei Temperaturen
um 0°C und darunter sollten
die Druckregeleinrichtungen
mit Enteisungsanlage (Eis-Ex)
betrieben werden.
Es dürfen nur für das Bestim-
mungsland geeignete Regler-
Anschlussschläuche, die den
Anforderungen des Landes
entsprechen, verwendet wer-
den. Diese sind regelmäßig
auf Brüchigkeit zu überprü-
fen. Für Winterbetrieb sollten
nur winterfeste Spezial-
schläuche verwendet werden.
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