das abschalten der tasten- und warntöne ist vor allem in der nacht hilfreich. selten auftretende kurzfristige
störungen können eine Fehlermeldung der reichweitenkontrolle verursachen; der empfang wird dadurch
aber dauerhaft nicht beeinträchtigt. Besonders in den nachtstunden, wenn andere Funk-Babysitter oder
anlagen durch Überreichweiten stören, ist die warntonabschaltung zu empfehlen, da die Funkverbindung
im nahbereich (z. B. eigene wohnung) dennoch gewährleistet ist. die taste (16) kurz drücken, das symbol
(7.5) wird eingeblendet. alle tasten- und warntöne sind jetzt abgeschaltet. um sie wieder einzuschalten,
die taste (16) erneut kurz drücken, das symbol (7.5) wird ausgeblendet.
5.6 sprachausgabe abschalten
die sprachausgabe kann - wie auch die tasten- und warntöne abgeschaltet werden. die taste (16) gedrückt
halten, bis das symbol (7.6) auf dem display erscheint. die sprachausgabe ist nun deaktiviert. um die
sprachausgabe wieder zu aktivieren, nochmals die taste (16) gedrückt halten, bis das symbol (7.6) im
display erlischt.
5.7 antenne
die empfangsantenne (17) sollte senkrecht gestellt werden. die entriegelungstaste (18) drücken und die
antenne springt aus der gehäuseschale. dann die antenne in die senkrechte position bis zum einrastpunkt
nach oben schwenken. zum einklappen die antenne wieder in die gehäuseschale zurück drücken. im
nahbereich der wohnung oder im Haus kann die antenne auch eingeklappt bleiben. dieses sollten sie aber
testen. wird die reichweitenkontrolle häufiger ausgelöst, ist die antenne wieder aufrecht zu stellen.
5.8 trageclip
Mit dem clip kann der empfänger an einem gürtel oder einer tasche befestigt werden.
6. BetrieBs- und sicherheitshinweise
Bitte halten sie einen abstand von mindestens 1 Meter zwischen sender und kind ein. der einsatz eines
Funk-Babysitters kann die persönliche Beaufsichtigung eines kindes oder einer pflegebedürftigen person
nicht ersetzen, sondern nur unterstützen. jede art von Haftung außerhalb der gesetzlichen gewährleistu
ngsvorschriften ist ausgeschlossen. dies gilt besonders für den nicht vorgesehenen medizinischen einsatz
von Funk-Babysittern.
ce - kOnFOrMitÄt
wir bestätigen die konformität der geräte nach der europäischen richtlinie 89/336/ewg zur
elektromagnetischen Verträglichkeit, sowie zur niederspannungsrichtlinie 73/23/ewg. die Funkzulassung
wird bescheinigt nach der ec r&tte direktive 1995/5/ec.
hinweise zur ce - kOnFOrMitÄt
unter einwirkung von starken statischen, elektrischen oder hochfrequenten Feldern (entladungen,
Mobiltelefonen, Funkanlagen, Handys, Mikrowellen) kann es zu Funktionsbeeinträchtigungen der geräte
(des gerätes) kommen.
reinigung und pFLege