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5. Störungen
5.1. Störung: Antriebsmaschine läuft nicht.
Ursache: ● Akku leer oder defekt.
● Antriebsmaschine defekt.
5.2. Störung: Antriebsmaschine bleibt während dem Arbeiten stehen.
Ursache: ● Antriebsmaschine überhitzt oder überlastet.
● Akku leer oder defekt.
● Drehmoment zu nieder eingestellt.
● Antriebsmaschine defekt.
5.3. Störung: Kein bzw. geringer Bohrvorschub.
Ursache: ● Bohrer stumpf.
● Falsch eingestellte Drehzahl.
● Falsch eingestellte Drehrichtung.
5.4. Störung: Bit rutscht aus Schraubenkopf.
Ursache: ● Falschen Bit eingesetzt.
● Bit oder Schraubenkopf defekt.
5.5. Störung: Rohr wird nicht entgratet.
Ursache: ● Rohrentgrater stumpf.
● Falsch eingestellte Drehzahl.
● Falsch eingestellte Drehrichtung.
6. Entsorgung
REMS Helix VE darf nach Nutzungsende nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern muss nach den
gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß entsorgt werden.
7. HerstellerGarantie
Die Garantiezeit beträgt 12 Monate nach Übergabe des Neuproduktes an den Erstverwender. Der Zeitpunkt
der Übergabe ist durch die Einsendung der Original-Kaufunterlagen nachzuweisen, welche die Angaben des
Kaufdatums und der Produktbezeichnung enthalten müssen. Alle innerhalb der Garantiezeit auftretenden
Funktionsfehler, die nachweisbar auf Fertigungs- oder Materialfehler zurückzuführen sind, werden kostenlos
beseitigt. Durch die Mängelbeseitigung wird die Garantiezeit für das Produkt weder verlängert noch erneuert.
Schäden, die auf natürliche Abnutzung, unsachgemäße Behandlung oder Missbrauch, Missachtung von
Betriebsvorschriften, ungeeignete Betriebsmittel, übermäßige Beanspruchung, zweckfremde Verwendung,
eigene oder fremde Eingriffe oder andere Gründe, die REMS nicht zu vertreten hat, zurückzuführen sind,
sind von der Garantie ausgeschlossen.
Garantieleistungen dürfen nur von einer autorisierten REMS Vertrags-Kundendienstwerkstatt erbracht werden.
Beanstandungen werden nur anerkannt, wenn das Produkt ohne vorherige Eingriffe in unzerlegtem Zustand
einer autorisierten REMS Vertrags-Kundendienstwerkstatt eingereicht wird. Ersetzte Produkte und Teile gehen
in das Eigentum von REMS über.
Die Kosten für die Hin- und Rückfracht trägt der Verwender.
Die gesetzlichen Rechte des Verwenders, insbesondere seine Gewährleistungsansprüche bei Mängeln
gegenüber dem Verkäufer, werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Diese Hersteller-Garantie gilt
nur für Neuprodukte, welche in der Europäischen Union, in Norwegen oder in der Schweiz gekauft und dort
verwendet werden.
Für diese Garantie gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).