DEUTSCH
5) Es ist strengstens verboten zwischen den Schlepper und den
Anschluß zu treten, um die Hubsteuerung von aussen zu
betätigen (Abb. 3).
Teilnahme am Straßenverkehr
1) Bei der Teilnahme am Straßenverkehr sind die Bestimmungen
der Straßen-verkehrsordnung zu beachten, die in dem jewei-
ligen Land gelten.
2) Eventuelle Zubehörteile für den Transport müssen geeignet
gekennzeichnet sein und mit Schutzvorrichtungen ausgerüstet
sein.
3) Es ist genau zu beachten, daß Straßenlage, Lenk- und Brem-
swirkung eventuell auch stark durch eine getragene oder
geschleppte Maschine beeinträchtigt werden können.
4) In Kurven ist Vorsicht geboten, da durch die geänderte Lage
des Schwerpunkts mit oder ohne Ausrüstung eine Fliehkraft
entsteht. Gleichermaßen ist Vorsicht auf abschüssigen Straßen
und an Gefällen geboten.
5) Beim Transport müssen die Ketten der seitlichen Schlepperhe-
bearme eingestellt und befestigt werden; prüfen, daß die Ab-
deckungen der Saatgut- und Düngerbehälter gut verschlossen
sind. Den Schalthebel der hydraulischen Hubvorrichtung in die
blockierte Stellung bringen.
6) Vor dem Befahren von Straßen sind die Behälter zu entlee-
ren. Fortbewegungen ausserhalb des Arbeitsbereichs dürfen
nur erfolgen, wenn das Gerät sich in der Transportposition
befindet.
7) Der Hersteller liefert auf Anfrage Ausrüstungen und Tabellen
zur Kennzeichnung des Raumbedarfs.
8) Wenn die geschleppten oder an dem Schlepper angebrachten
Ausrüstungen und Geräte die Sichtbarkeit der Signalisierungs-
und Beleuchtungsvorrichtungen des Schleppers verdecken,
müssen diese Vorrichtungen auch an den Ausrüstungen
angebracht werden, wobei die Vorschriften der im jeweiligen
Anwendungsland geltenden Straßenverkehr-sordnung zu
beachten sind. Beim Gebrauch ist zu kontrollieren, daß die
Anlange einwandfrei funktioniert. Nachstehend wird die kor-
rekte Sequenz der Leuchten angegeben (Abb. 4):
A- Richtungsanzeiger
B- Rote Positionsleuchte
C- Bremslicht
Abb. 4
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GEBRAUCH UND WARTUNG
Sichere Wartung
1) Alle Instandsetzungs-, Wartungs- und Reinigungsarbeiten
dürfen grundsätzlich nur bei ausgeschaltetem Motor und bei
gezogener Feststellbremse und nach Feststellung des Traktors
mittels unter die Räder gesetzte Steine von angemessener
Größe ausgeführt werden.
2) egelmäßig prüfen, daß alle Schrauben und Muttern korrekt
festgezogen sind und sie eventuell festziehen. Für diese
Eingriffe ist ein Momentenschlüssel zu verwenden, wobei für
Schrauben M10 Widerstandsklasse 8.8 ein Wert von 53 Nm,
für Schrauben M14 Widerstandsklasse 8.8 ein Wert von 150
einzuhalten ist (Tabelle 1).
3) Setzen Sie vor Ausführung aller Arbeiten der Installation, der
Wartung, der Reinigung, des Zusammenbaus, usw., die bei
angehobenem Gerät ausgeführt werden, immer angemessene
Sicherheitsstützen ein.
NB. Die Reinigung muss auf der am Boden stehenden Ma-
schine erfolgen, und zwar wo möglich von Außen.
4) Die Ersatzteile müssen den vom Hersteller festgelegten
Ansprüchen entsprechen. Nur Originalersatzteile verwen-
den.
A
B
C
Tabelle 1
cod. R19502010