Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
als Käufer eines Gerätes der Marke Grundig stehen Ihnen die gesetzlichen
Gewährleistungsrechte (Nachbesserung und Nacherfüllung) aus dem Kaufvertrag zu.
Die Gewährleistung erfolgt für die Fehlerfreiheit bei Geräteübergabe entsprechend
dem jeweiligen Stand der Technik. Über die Gewährleistung hinaus räumt Ihnen der
Hersteller eine Garantie ein, diese schränkt die gesetzliche Gewährleistung – die für
24 Monate ab dem Kaufdatum gilt – nicht ein. Garantiert wird die Mängelbeseitigung
durch Reparatur oder Austausch nach Wahl des Herstellers.
Sollte eine Störung an Ihrem Gerät auftreten, wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler
bzw. den Verkäufer. Dieser wird vor Ort das Gerät prüfen und den Kundenservice
durchführen. Auch soweit Ansprüche aus der Herstellergarantie bestehen, werden
diese nur durch den Verkäufer abgewickelt.
DieGarantiezeitbeträgt36MonateabKaufdatum.
Bedingungen:
1. Ein maschinell erstellter Original-Kaufbeleg liegt vor.
2. Das Gerät ist nur mit Original-Zubehör und Original-Ersatzteilen betrieben worden.
3. Die in der Gebrauchsanweisung erwähnten Wartungs- und Reinigungsarbeiten
sind entsprechend ausgeführt worden.
4. Das Gerät wurde nicht geöffnet/zerlegt.
5. Bauteile, die einem gebrauchsbedingtem Verschleiß unterliegen, fallen nicht unter
die Garantie.
6. Ausgewechselte Teile werden Eigentum des Herstellers.
7. Ausgeschlossen von der Garantie sind die Mängel, die durch unsachgemäße
Installation, z. B. Nichtbeachtung der VDE-Vorschriften; unsachgemäße Aufstellung,
z. B. Nichtbeachtung der Einbau- oder Installationsvorschriften; äußere Einwirkung,
z. B. Transportschäden, Beschädigung durch Stoß oder Schlag, Schäden durch
Witterungseinflüsse, unsachgemäße Bedienung oder Beanspruchung, z. B.
Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisungen verursacht wurden.
8. Eine gewerbliche oder gleichzustellende Nutzung, z. B. in Hotels, Pensionen,
Gaststätten, Arztpraxen oder Gemeinschaftsanlagen, gilt als eine nicht
bestimmungsgemäße Benutzung, die die Garantie ausschließt.
9. Die Mängelbeseitigung verlängert die ursprüngliche Garantiezeit nicht.
10.
Schadenersatzansprüche, auch hinsichtlich Folgeschäden, sind, soweit sie nicht
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ausgeschlossen.
11.
Der Anspruch auf Garantieleistung steht nur dem Erstkäufer zu und erlischt bei
Weiterverkauf des Produktes durch den Erstkunden.
12.
Die Garantie gilt für neue Produkte und nicht für Produkte, die als Gebrauchtgeräte
verkauft worden sind und nicht für B-Ware.
13. Die Garantie ist nicht übertragbar.
DieseGarantiezusageistnurgültiginnerhalbderBundesrepublik
Deutschland
Garantiebedingungen – Grundig – 12/2020
07-20-01