MB-5413700-Bedien-1007
• Schubstange bis zum Anschlag nach
vorne schieben (Abb. 6), Entriege-
lungsschalter auf Betrieb stellen
(Abb. 4).
• Vor dem Erstgebrauch an verdeckter
Stelle oder an Abfallstücken eine Pro-
beverfugung durchführen, um ein Ge-
fühl für die Verarbeitung zu erhalten.
• Am Vorschubregler einen für die je-
weilige Arbeit und das persönliche Ar-
beitstempo günstigen Vorschub ein-
stellen und an einer Probefuge testen.
• Gerät erst einschalten, wenn die Kar-
tuschenspitze richtig an der Fuge po-
sitioniert ist (Abb. 7).
• Kartuschenspitze je nach Material-
fluss in gleichmäßiger Bewegung an
der Fuge entlangführen.
• Empfindliche Untergründe vor der
Verfugung mit Klebeband entlang der
Fugenränder abkleben.
• Fugenmasse nach Ausfüllen der Fuge
nach Herstellerangaben glätten.
Klebebänder kurz vor voll-
ständiger Aushärtung der
Fugenmasse von der Fuge
weg abziehen.
• Fuge erst nach völliger Aushärtung
belasten.
ACHTUNG! Zu starker Vorschub
bei zu kleinem Spitzenquerschnitt
kann zu Produktaustritt am hinteren
Ende der Kartusche und zu Verunrei-
nigungen von Kolben und Schubstange
führen.
12
16.10.2007 8:55 Uhr
Seite 12
10 – Wartung und
Umweltschutz
Das Gehäuse nur mit einem feuchten
Tuch reinigen – keine Lösungsmittel
verwenden! Anschließend gut abtrock-
nen. Zur Kapazitätserhaltung empfehlen
wir, den Akku alle zwei Monate ganz zu
entladen und wieder aufzuladen. Nur
volle Akkus lagern, daher von Zeit zu
Zeit nachladen. Der Aufbewahrungsort
muss trocken und frostsicher sein, die
Umgebungstemperatur darf 40 °C nicht
übersteigen.
Verunreinigungen im Kartuschenbehälter,
an Schubstange und Kolben mit Toiletten-
papier oder Putzwolle entfernen.
ACHTUNG! Kein Silikon an die
angetriebenen Teile gelangen
lassen. Gefahr von Funktionsstörun-
gen.
Verunreinigungen durch Silikon lassen
sich nach völliger Aushärtung des Ma-
terials abziehen.
ACHTUNG! Schubstange niemals
vollständig aus dem Gerät he-
rausziehen. Gefahr von Schäden am
Antrieb.
ACHTUNG! Nicht mehr
brauchbare Elektro- und
Akkugeräte gehören nicht in den
Hausmüll! Sie sind entsprechend den
geltenden gesetzlichen
Vorschriften getrennt zu
sammeln und einer
umwelt- und
fachgerechten
Wiederverwertung
zuzuführen.