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INFORMATIONEN __________________________
Die ordnungsgemäße Entsorgung ge-
brauchter Geräte trägt dazu bei, mögliche
negative Folgen für die Umwelt und die
menschliche Gesundheit zu vermeiden.
Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien
zu recyceln, die mit diesem
Symbol gekennzeichnet sind.
Entsorgen
Materialien, insbesondere Verpackungen,
nicht im Hausmüll, sondern über die be-
reitgestellten Recyclingbehälter oder die
entsprechenden
Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und
Gesundheitsschutz elektrische und elekt-
ronische Geräte.
Rücknahmepflichten
Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche
Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt
oder diese gewerblich an Endnutzer ab-
gibt, ist verpflichtet, bei Abgabe ei-
nes neuen Gerätes, ein Altgerät des
Endnutzers der gleichen Geräteart, das
im Wesentlichen die gleichen Funktionen
wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der
Abgabe oder in unmittelbarer Nähe, un-
entgeltlich zurückzunehmen. Das gilt
auch für Vertreiber von Lebensmitteln
mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m², die mehrmals im
Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten und auf dem
Markt bereitstellen. Solche Vertreiber
müssen zudem auf Verlangen des
Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren
Abmessung größer als 25 cm sind, (kleine
Elektrogeräte) im Einzelhandelsgeschäft
oder in unmittelbarer Nähe hierzu unent-
geltlich zurückzunehmen; die Rücknahme
Sie
solche
darf in diesem Fall nicht an den Kauf eines
Elektro- oder Elektronikgerätes verknüpft,
kann aber auf drei Altgeräte pro Geräteart
beschränkt werden.
örtlichen
Ort der Abgabe ist auch der private
Haushalt, wenn das neue Elektro- oder
Elektronikgerät dorthin geliefert wird; in
diesem Fall ist die Abholung des Altgerätes
für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch
der
für den Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die
Vertreiber Lager- und Versandflächen
für Elektro- und Elektronikgeräte bzw.
Gesamtlager und Versandflächen für
Lebensmittel beinhalten, die den oben
genannten Verkaufsflächen entsprechen.
Die unentgeltliche Abholung von Elektro-
und Elektronikgeräten ist dann aber auf
Wärmeüberträger
Bildschirme, Monitore und Geräte, die
Bildschirme mit einer Oberfläche von
mehr als 100 cm² enthalten und Geräte
beschränkt, bei denen mindestens eine
(z.B.
Kühlschrank),
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