Betriebsanleitung
Gerätekennwerte
Ident-Nummer
7251 0000 01
7251 0000 02
7251 0000 03
7251 0000 04
7251 0000 05
7251 0000 06
7251 0000 07
7251 0000 08
7251 0000 09
7251 0000 10
7251 0000 11
7251 0000 23
7251 0000 24
7251 0000 25
7251 0000 26
7261 0000 01
7261 0000 02
7261 0000 03
7261 0000 04
7261 0000 05
7261 0000 06
Anwendungsbereich
Der
Gewichtsausgleicher
Gewichtsentlastung von handgeführten Werkzeugen und
Geräten wie z. B. Schweißzangen, Bohr- und Schraubleh-
ren, Schlachtereimaschinen etc.
Allgemeines
Der Gewichtsausgleich bleibt über die gesamte Seilaus-
zugslänge nahezu konstant. Der Traglastbereich der
Gewichtsausgleicher ist je nach Ausführung gemäß Typen-
schild (1) differenziert.
Geräteelemente
(1)
Typenschild
(2)
Sicherheitsaufhängung
(3)
Klemmschraube der Aufhängung
(4)
Absturzsicherung
(5)
elastische Seileinzugsbegrenzung
(6)
Seilklemme der Seileinzugsbegrenzung
(7)
Seilschloss zur Einstellung der Seillänge
(8)
Pressklemme zur Sicherung des freien Seilendes
(9)
Schnecke zur Traglasteinstellung
(10)
Feststellvorrichtung zur Blockierung der Seiltrommel
6
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Traglastbereich (kg)
15,0 – 25,0
25,0 – 35,0
35,0 – 50,0
50,0 – 65,0
65,0 – 80,0
80,0 – 90,0
90,0 – 100,0
100,0 – 115,0
115,0 – 130,0
130,0 – 140,0
140,0 – 150,0
15,0 – 25,0
25,0 – 35,0
35,0 – 50,0
50,0 – 65,0
150,0 – 175,0
175,0 – 200,0
200,0 – 225,0
225,0 – 250,0
250,0 – 275,0
275,0 – 300,0
Typ
7251/7261
dient
Gewichtsausgleicher Typ 7251/Typ 7261
Eigengewicht (kg)
25,00
26,00
27,00
28,00
29,00
30,00
31,00
42,00
44,00
46,00
48,00
25,90
26,90
27,90
28,90
46,00
47,50
49,00
51,00
53,00
55,00
Sicherheitshinweise
der
Jede Änderung des 7251/7261 und dem Zubehör darf
nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der
Herstellerfirma durchgeführt werden.
Gefahrloses Arbeiten mit dem Gerät ist nur möglich,
wenn Sie die Betriebsanleitung und die Sicherheitshin-
weise vollständig lesen und die darin enthaltenen Anwei-
sungen strikt befolgen.
Der Gewichtsausgleicher darf nur von ausgebildetem
und
eingewiesenem
gewartet und instand gesetzt werden. Das Personal
muss über die bei diesen Arbeiten eventuell auftretenden
Gefahren unterrichtet worden sein.
Last nur bei voll eingezogenem Seil anhängen oder
abhängen.
Die Vorrichtung, an welcher der Gewichtsausgleicher und
die Absturzsicherung befestigt wird, muss eine ausrei-
chende Stabilität aufweisen!
Das Seil des Gewichtsausgleichers ist periodisch, minde-
stens 1 jährlich durch einen Sachkundigen auf Beschä-
digungen
zu
beschädigtes Seil am Gewichtsausgleicher darf nicht
weiter betrieben werden.
Der Aufenthalt unter schwebender Last ist zu vermeiden.
Aufhängung nach DIN 15405 Tl. 1, Absturzsicherung und
Sicherungskette sind ständig zu überwachen. Sofern Be-
schädigungen bzw. Abnützungen erkennbar sind, ist der
Gewichtsausgleicher unverzüglich auszutauschen.
Beachten Sie, dass bei der Installation ein Zurückschie-
ben oder Zurückschnellen des Seiles in unbelastetem
Zustand dazu führen kann, dass das Seil nicht mehr rich-
tig verankert ist. Ein nicht richtig verankertes Seil kann
unter Belastung aus der Seileinhängung brechen und
durch die dann herunterfallende Last Personen verletzen
und andere Folgeschäden verursachen.
Seilauszug (m)
3,0
3,0
3,0
3,0
3,0
3,0
3,0
3,0
3,0
3,0
3,0
3,0
3,0
3,0
3,0
1,5
1,5
1,5
1,5
1,5
1,5
Personal
betrieben,
überprüfen
(DIN
15020
installiert,
Tl.2).
Ein