13.
Wartung / Instandhaltung
Der storeLAB
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-Sicherheitsschrank ist eine sicherheitstechnische Anlage (gemäß EWG-Richtlinie
89 / 391, §4 Abs. 3 Arbeitsstättenverordnung, §10 Betriebssicherheitsverordnung und Berufs-
genossenschaftlicher Regel BGR 234). Um die Schutzfunktion im Brandfall zu gewährleisten,
sind regelmäßige Überprüfungen erforderlich. Die Arbeitsstättenverordnung ArbStättV § 4
Abs. 3 und die Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
BGR 234 / 6.1. fordern eine regelmäßige durchzuführende Prüfung der Sicherheitseinrichtungen
durch einen Sachkundigen. Das Prüfungsintervall von Sicherheitsschränken beträgt nach dem
Stand der Technik derzeit ein Jahr.
13.1 Arbeitstägliche Prüfung
• Ausgelaufene Flüssigkeiten sind sofort aufzunehmen und ordnungsgemäß zu
entsorgen.
• Überprüfen Sie den storeLAB
Beschädigungen, Verschmutzung und Korrosion.
13.2 Monatliche Prüfung
Die monatliche Prüfung umfasst folgende Punkte:
1. Türschließung:
2. Lüftung:
3. Dichtungsstreifen:
14.
Entsorgung
Der storeLab
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-Sicherheitsschrank kann komplett demontiert werden. Die einzelnen Bauteile,
z.B. Metall, Isolierplatten, Türschließer usw. können getrennt der Wiederverwertung zugeführt
werden. Die nationalen und lokalen Entsorgungsvorschriften sind zu beachten. Teile des
Sicherheitsschrankes bzw. der ganze Schrank sollten zum Schutz der Ressourcen nicht in den
Sperr- oder Hausmüll gegeben werden.
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-Sicherheitsschrank regelmäßig auf mechanische
Öffnen Sie die Tür und prüfen Sie die einwandfreie Schließung
Testen Sie die Wirksamkeit der Lüftung mit einem Wollfaden,
Messgerät o.ä.
Prüfen Sie den korrekten Sitz der Dichtungsstreifen im Türfalz
und der Stirnseite(n) der Tür(en). Bei sichtbaren Schäden sind
die Dichtungsstreifen sofort auszutauschen.
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