Blasenspeicher dürfen nur mit Stickstoff der Klasse 4.0 (N
Sauerstoff und Luft sind als Füllgas ausgeschlossen, da diese einem Brand oder einer Explosion hervorrufen
können.
GEFAHR:
Bei einer Befüllung mit Sauerstoff oder Druckluft besteht Explosionsgefahr!
Das Betreiben des Blasenspeichers ist ausschließlich mit Druckflüssigkeiten der Fluid-Gruppe 2 zulässig.
Entzündliche, brandfördernde, explosionsgefährliche, giftige oder korrosive Druckflüssigkeiten der Fluid-
Gruppe 1 dürfen nicht verwendet werden.
WARNUNG:
Haut-schädigungen, Augenverletzungen oder Vergiftungen beim Einatmen verursachen.
1.3 Sicherheitseinrichtungen
Ausrüstung, Aufstellung und Betrieb von Blasenspeichern sind in den nationalen Regelwerken festgelegt. In
der Bundesrepublik Deutschland sind diese z. B. durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die
Technischen Regeln Druckbehälter bzw. EN 14359 geregelt. Diese fordern folgende Sicherheitsausrüstung:
•
Einrichtung gegen Drucküberschreitung (baumustergeprüft)
•
Entlastungseinrichtung
•
Druckmesseinrichtung
•
Prüfmanometeranschluss
•
Absperreinrichtung
Zusätzlich kann angebracht werden:
•
Elektromagnetisch betätigte Entlastungseinrichtung
•
Sicherheitseinrichtung gegen Temperaturüberschreitung
Die oben genannten Sicherheitseinrichtungen sind nicht im Lieferumfang enthalten. Passende Einrichtungen
sind jedoch von Freudenberg erhältlich.
Gesundheitsgefahr im Umgang mit Druckflüssigkeiten! Druckflüssigkeiten können
-Vol.%>99,9) befüllt werden.
2
2