4
Teileliste
Pos.
Anz. Bezeichnung
1
1
Brennereinheit (vormontiert)
2
2
Grillrost
3
3
Brennerabdeckung
4
1
Seitentisch, links
5
1
Seitenbrenner
6
1
Fettauffangtopf-Halter
7
1
Fettauffangtopf
8
1
Bodenplatte
9
2
Laufrolle, feststellbar
10
2
Laufrolle
11
1
Magnet
12
1
Seitenwand, links
13
1
Seitenwand, rechts
14
1
Rückwand
15
1
Querstrebe
16
2
Unterschranktür
17
2
Türgriff
18
1
Fettauffangblech
19
1
Seitenbrennerrost
20
1
Schlauchhalter
1
Schraubensatz mit Montagematerial
Gewährleistungsansprüche und Garantie
Ihr LANDMANN-Grill hat das Werk als Qualitätsprodukt
in technisch einwandfreiem Zustand verlassen.
LANDMANN übernimmt daher über Ihre gesetzlichen
Gewährleitungsansprüche hinaus eine erweiterte Qualitäts- und
Haltbarkeitsgarantie gegen Durchrosten auf folgende Teile:
Brenner
Gewährleistungs-und Garantieansprüche sind grundsätzlich
ausgeschlossen bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch des
Grills sowie bei Verwendung nicht zugelassener Brennmittel.
Verfärbung, Anrosten oder leichte Verformung der direkt den
Flammen ausgesetzten Teile (Grillrost, Grillplatte, Brenner,
Brennerabdeckung) beeinträchtigen nicht die Funktion
und begründen daher keine Garantieansprüche.
Bitte bewahren Sie für eine eventuelle Geltendmachung von
Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen Ihren Kaufbeleg auf.
Platzierung der Gasflasche während der
Benutzung
Die Gasflasche darf während der Benutzung nicht im
Unterschrank aufbewahrt werden. Platzieren Sie die Gasflasche
neben dem Grill. Beachten Sie, dass die Gasflasche die
maximale Höhe von 700 mm nicht überschreiten darf.
EG – Konformitätserklärung
Hiermit erklären wir, die Firma LANDMANN GmbH & Co. Handels-KG,
dass das hier beschriebene Gas Gerät der Verordnung (EU) 2016/426
entspricht.
Die Konformität wurde durch eine Baumusterprüfung gemäß der
Norm EN 498:2012 und EN 484:1998 nachgewiesen.
Durchgeführt wurde die Baumusterprüfung von der notifizierten Stelle
TÜV Rheinland. (1008).
Produktidentifikationsnummer: 1008 CR3058
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Service
Abteilung.
5 Jahre