6. BENUTZUNG
Das System bietet Ihnen 3 Intensitätsgrad weißes Licht. Die Kontrolle erfolgt manuell anhand der
Funkfernbedienung oder durch Strom Unterbrechung. Jede kurze Unterbrechung (weniger als 2
Sekunden) schaltet das nächste Programm ein. Nach einer Unterbrechung von mehr als 10
Sekunden, speichert die Wiedereinschaltung das zuletzt verwendete Programm.
Die Fernbedienung mit ausgefahrener Antenne in einer maximalen Entfernung von 10 Metern hin zum
Scheinwerfer verwenden. Das Vorhandensein von Metall in Scheinwerfernähe oder ein zu tiefes
Eintauchen können die Benutzung der Fernbedienung auf einen sehr kurzen Abstand (1 bis 2 Meter)
beschränken.
Vor dem Erstgebrauch muss die Fernbedienung mit dem im System integrierten Empfänger
synchronisiert werden.
>>> Synchronisierungsverfahren der Fernbedienung:
Die mitgelieferte Batterie in ihr Fach legen und die Lampe einschalten.
Schalten Sie die Lampe länger als 10 Sekunden aus und wieder ein.
Die
Stromzufuhr
ausschalten/einschalten/ausschalten/einschalten.
Gleichzeitig 1 Sekunde auf die Knöpfe O/1 und S der Fernbedienung drücken.
Die Lampe blinkt mehrmals und validiert die Synchronisierung.
7. SICHERHEITSWARNUNGEN
> Vor jedem Eingriff, die Lampe vom Stromnetz abschalten.
> Nicht mit nassen Füssen arbeiten.
> Die geltenden Unfallverhütungsnormen beachten.
> Insbesondere folgende Normen einhalten: IEC 364-7-702: ELEKTRISCHE ANLAGEN
IN GEBÄUDEN. SONDERANLAGEN. SCHWIMMBÄDER.
> Die mit der Montage beauftragten Personen müssen über eine für diese Art von
Arbeit erforderliche Qualifikation verfügen.
8. GARANTIE
Auf die fehlerlose Beschaffenheit des Materials und/oder Fabrikationsqualität des LED Lampe PAR56
wird eine Garantie für die Dauer von 2 Jahren ab dem Lieferdatum gewährt (Quittung aufbewahren).
Nicht der Garantie unterliegen Bruchschäden durch äußere Einwirkungen (Stöße), Schäden, die durch
Kurzschluss oder durch zu festes Verschrauben verursacht werden oder aus elektrischen
Überspannungen aus
Hausratsversicherungsvertrag).
Voraussetzung für die Garantie ist die strenge Einhaltung des Montage- und Wartungshandbuchs. Die
einzige Verpflichtung des Fabrikanten oder des Händlers im Rahmen dieser Garantie beschränkt sich,
wahlweise, auf den kostenlosen Ersatz oder die Reparatur des von ihrem Kundendienst als defekt
betrachteten Produkts oder Bauteils. Alle anderen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Für die
Inanspruchnahme dieser Garantie, muss jedes Produkt zuvor dem Kundendienst des Fabrikanten
oder des Händlers vorgelegt werden, dessen Zustimmung für jeden Austausch oder jede Reparatur
unerlässlich ist.
Die Garantie gilt nicht im Fall eines offensichtlichen Mangels. Ebenfalls ausgeschlossen sind Fehler
und Beschädigungen aufgrund von normalem Verschleiß, Defekte aufgrund einer falschen Montage
und/oder Benutzung, und Abänderungen des Produkts, die ohne schriftliche und vorherige
Zustimmung des Fabrikanten vorgenommen werden.
9. UMWELTINFORMATION
mit
dem
Hauptversorgungsnetz resultieren (siehe in diesem Fall den
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2002/96/CE bezüglich elektrischer und
elektronischer Abfälle (DEEE), muss der Verbraucher das Altprodukt an den
hierfür vorgesehenen Sammelstellen entsorgen.
kurzen
Unterbrechungen
(weniger
als
3
Sek.)