darf ausschließlich von zahnärztlichem Fachpersonal in Zahnarztpraxen
oder –labors verwendet werden. Auf Grundlage dieser Bestimmungen
darf das Medizinprodukt ausschließlich von spezialisiertem Personal für
den beschriebenen Gebrauch verwendet werden. In diesem Fall sind
folgende Auflagen einzuhalten:
• Die geltenden Bestimmungen zum Schutz am Arbeitsplatz.
• Die geltenden Maßnahmen zum Unfallschutz.
• Die vorliegende Gebrauchsanleitung.
DEr Anwender ist verpflichtet:
• Ausschließlich einwandfreie Ausrüstung zu verwenden.
• Die korrekten Anwendungsbestimmungen zu beachten.
• Die eigene Person, den Patienten und Dritte vor möglichen Gefahren
zu schützen.
• Kontaminationen durch das Gerät zu vermeiden.
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