•
Die Bediener dürfen keine Sehbeeinträchtigung haben.
•
Die Person muss kräftig genug sein, das Gerät zu heben und an
den endgültigen Standort abzustellen.
Zur Erlangung der für die Bedienung des Scanners erforderlichen
Kenntnisse sind folgende Massnahmen durch den Betreiber
durchzuführen:
•
Produkteinschulung (schriftliche Bestätigung durch die
geschulten Personen)
•
Regelmässige Sicherheitsunterweisung
•
Inspektion, Wartung, Reinigung und Instandsetzung dürfen nur
durch technische Fachkräfte mit produktspezifischer Ausbildung
sowie
•
mechanischer und/oder elektrischer Ausbildung durchgeführt
werden.
2.5
Pflichten des Personals
f Die in dieser Bedienungsanleitung enthaltenen
Sicherheitshinweise und Betriebsanleitungen sind jederzeit zu
beachten.
f Die Bedienung dieses Scanners darf ausschliesslich durch
entsprechend qualifiziertes Personal erfolgen. Dieses Personal
muss mit allen Sicherheitshinweisen und mit den entsprechenden
Massnahmen vertraut sein, die in dieser Bedienungsanleitung und
am Scanner für das Bedienen, Warten und Reinigen enthalten
sind.
f Bevor Sie Reparatur- oder Wartungstätigkeiten durchführen,
muss die elektrische und pneumatische Versorgung des Scanners,
sicher, d. h. dauerhaft und gegen Wiedereinschalten gesichert,
getrennt werden.
f Vor Reinigungs- Wartungs- und Reparaturarbeiten muss der
optische Scanner spannungslos geschaltet sein.
Sicherheit
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