Betriebsanleitung SATA clean RCS
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11. Garantiebedingungen
Garantiebedingungen soweit der Lieferer laut Angebot eine Herstellergarantie
übernommen hat.
a) Für derartige Geräte leistet der Lieferer eine Garantie von 12 Monaten, die mit dem
Tage des Verkaufs an den Endabnehmer beginnt.
b) Die Garantie erstreckt sich auf den Materialwert von Teilen mit Fabrikations- und Materialfehlern,
die sich innerhalb der Garantiezeit herausstellen. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf
Fehlbedienung, normale Abnutzung oder mechanische Beschädigungen zurückzuführen sind.
c) Weitergehende Ansprüche jeglicher Art gegen den Lieferer, insbesondere auf Schadenersatz,
sind ausgeschlossen. Das gilt auch für Schäden, die bei Beratung, Einarbeitung und
Vorführung entstehen. Unberührt hiervon bleiben die dem Endabnehmer gegen seinen
Kaufvertragspartner zustehenden Ansprüche.
d) Wünscht der Käufer sofortige Reparatur oder Ersatz, bevor festgestellt ist, ob von uns
eine Ersatzpflicht des Lieferers besteht, erfolgt die Ersatzlieferung oder Reparatur gegen
Berechnung und Bezahlung des jeweiligen Tagespreises. Stellt sich bei der Überprüfung der
Mängelrüge heraus, daß ein Garantieanspruch bestand, erhält der Käufer für die berechnete
Reparatur oder Ersatzlieferung eine Gutschrift entsprechend der Garantieleistung. Teile, für
die Ersatz geliefert wurden, gehen in das Eigentum des Lieferers über. Mängelrügen oder
sonstige Beanstandungen berechtigen den Käufer bzw. Auftraggeber nicht, die Bezahlung zu
verweigern oder zu verzögern.
e) Der Versand des Gerätes hat spesenfrei zu erfolgen. Kosten für die Entsendung von Monteuren
(Fahrt- und Wegezeitkosten) sowie die Fracht- und Verpackungskosten übernimmt der Lieferer
nicht. Hier gelten die Montagebedingungen des Lieferers.
f) Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiezeit.
g) Die Garantie erlischt bei Fremdeingriffen.
h) Diese Garantiebestimmungen sind Bestandteil der Allgemeinen Lieferbedingungen des
Lieferers. Für Schäden infolge einer Nichtbeachtung dieser Betriebsanleitung übernimmt SATA
keine Verantwortung.
Technische Änderungen vorbehalten.
Achtung! Bei Verwendung von Löse- und Reinigungsmitteln auf der Basis halogenisier-
ter Kohlenwasserstoffe. wie z.B. 1,1,1-Trichloräthan und Methylen-Chlorid, können an
Aluminiumbecher, Pistole sowie galvanisierten Teilen chemische Reaktionen auftreten (1,1,1-
Trichloräthan mit geringen Mengen Wasser ergibt Salzsäure). Die Teile können dadurch oxydi-
eren, im extremen Fall kann die Reaktion explosionsartig erfolgen. Verwenden Sie deshalb für
Ihre Farbspritzgeräte nur Löse- und Reinigunsmittel, die die obengenannten Bestandteile nicht
enthalten. Zur Reinigung auf keinen Fall Säure, Lauge (Basen, Abbeizer etc.) verwenden.
12. EU-Konformitätserklärung
Das Pistolenschnellreinigungsgerät der Fa. SATA ist entwickelt, konstruiert und gefertigt in
Übereinstimmung mit der EG-Maschinen- Richtlinie 98/37/EG samt Anhang, die der ATEX-
Produkt-Richtlinie 94/9/EG Gerätegruppe II / Kategorie 2 entspricht, und die europäischen
Normen EN ISO 12100-1:2001, EN ISO 12100-2:2004, EN 12921-1:2005, EN 12921-2:2005. Die
technische Dokumentation ist vollständig vorhanden und die zum Pistolenschnellreinigungsgerät
gehörende Betriebsanleitung liegt in Originalfassung sowie in der Landesprache des Anwenders
vor.
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SATA GmbH & Co. KG
Geschäftsführer
Albrecht Kruse