All manuals and user guides at all-guides.com
1.2 ALLGEMEINE VORKEHRUNGEN
1.2.1 Verhütung von Verbrennungen.
Die Funken, geschmolzene Metallschlacke und die vom Schweißlichtbogen abgegebenen ultravioletten Strahlungen können
ernsthafte Schäden an den Augen und an der Haut verursachen. Angemessene Schutzkleidung muss von Seiten des
Bedieners und von jedweder Person, die sich in der Nähe der Arbeitszone befinden sollte, verwendet werden. Es müssen
Schweißhandschuhe, Sicherheitsschuhe und Kopfbedeckung getragen werden. Man muss feuerhemmende Kleidung tragen,
die alle ausgesetzten Teile bedeckt und Hosen ohne Aufschlag, um das Eindringen von Schlacke und Funken zu vermeiden.
Nach beendeter Arbeit aufmerksam die Umgebungszone kontrollieren, um sich zu versichern, dass keine Rückstände
verblieben sind, die fähig sind, einen Brand auszulösen.
1.2.2 Brandverhütung.
Größte Aufmerksamkeit walten lassen, um den zufälligen Kontakt mit Funken, heißen Schlacken oder glühendem Metall
mit brennbaren Materialien zu vermeiden. Sie versichern, dass sich in ausreichender Nähe der Schweißzone geeignete
Brandverhütungsvorrichtungen befinden. Jegliches brennbare Material aus der Schweißzone entfernen, indem man es in
eine Distanz von mindestens 10 Metern verbringt. Niemals Schweißarbeiten an leeren Behältern ausführen, die für
Brennstoffe oder toxische Produkte verwendet wurden; diese Behälter müssen vor der Ausführung der Schweißarbeiten
akkurat gereinigt werden. Niemals Schweißarbeiten in einer Atmosphäre mit hoher Konzentration von Staub, entzündlichen
Gasen oder brennbaren Dämpfen (wie Benzin) ausführen. Sich nach jeder Schweißarbeit versichern, dass man das Stück
ausreichend abkühlen hat lassen, bevor man es verwendet oder in Kontakt mit brennbaren Material kommen lässt.
1.2.3 Schädlicher Rauch.
Entsprechende Vorkehrungen müssen befolgt werden, um einer Aussetzung des Bedieners oder anderer umstehender
Personen durch schädlichen Rauch, der sich im Verlauf der Schweißarbeiten gebildet haben könnte, vorzubeugen. Einige
chlorhaltige Lösungsmittel können sich während des Schweißprozesses durch den Effekt der ultravioletten Strahlungen des
Lichtbogens aufspalten und somit Phosgengas bilden. Behälter dieser Lösungsmittel, sowie anderer entfettenden
Substanzen, dürfen sich nicht in der Nähe des Schweißlichtbogens befinden. Umhüllte Metalle oder Metalle, die eine
signifikante Menge an Blei, Cadmium, Zink, Quecksilber und Beryllium enthalten, können schädliche Konzentrationen an
toxischen Gasen produzieren, wenn sie den Prozessen der Lichtbogenschweißung unterzogen werden; in diesen Fällen wird
es daher unverzichtbar sein, dass der Bediener mit einer speziellen Ausrüstung ausgestattet wird, die in der Lage ist, eine
Zufuhr mit Frischluft zu garantieren. Keine Lichtbogenschweißarbeiten an mit Substanzen umhüllten Metallen ausführen,
die toxischen Rauch abgeben, bevor nicht vorbeugend die Umhüllung entfernt und die Arbeitszone angemessen belüftet,
oder aber der Bediener mit einem entsprechenden Atmungsgerät ausgestattet wurde
.
1.2.4 Strahlungen.
Die durch den Lichtbogen abgegebenen ultravioletten Strahlungen können die Augen schädigen und die Haut verbrennen;
es ist daher unverzichtbar, ein Schweißschild und Schutzkleidung zu tragen. Keine Kontaktlinsen verwenden, da diese sich
am Augapfel durch die intensive Hitze des Lichtbogens verkleben könnten. Das Schweißschild muss mit Schweißgläsern
ausgestattet sein, die einen Mindestschutzgrad von DIN 10 haben. Falls sie beschädigt oder gebrochen sind, müssen Sie
sofort ausgetauscht werden. Es ist absolut verboten mit bloßem Auge den Lichtbogen zu betrachten, der innerhalb einer
Distanz von 15 Metern als schädlich betrachtet werden muss.
1.2.5 Elektrischer Schlag.
Alle elektrischen Schläge sind potenziell tödlich. Niemals unter Spannung stehende Teile berühren. Die Isolierung des zu
schweißenden Stückes und der Erde durch Verwendung von Handschuhen und isolierende Schutzmaßnahmen
aufrechterhalten. Die Kleidung und den Körper trocken halten und nicht in feuchter Umgebung arbeiten. Das zu
schweißende Stück weder berühren, noch es in der Hand halten. Falls sich auch nur ein minimales Gefühl eines elektrischen
Schlages einstellen sollte, unverzüglich die Schweißarbeiten unterbrechen und das Gerät nicht mehr verwenden, bis das
29