1.4.2
Werkzeuge
Der Betreiber ist verpflichtet, nur solche geeignete Werkzeuge (Stempel und Backensätze)
einzusetzen, die gemäß unseren Spezifikationen hergestellt sind, insbesondere bezüglich
•
Werkstoff
•
Wärmebehandlung
•
Geometrie
Die Werkzeuge sind mit den beiliegenden Vorrichtungen sicher in den Aufnahmen zu montieren, damit
ein herausfallen der Werkzeuge ausgeschlossen ist.
1.4.3
Sachwidrige Verwendung
Uns sind folgende Formen der sachwidriger Verwendung bekannt:
•
Missbrauch - Verwendung der Maschine entgegen der bestimmungsgemäßen Verwendung,
insbesondere bezüglich:
-
Einsatz
•
Überschreitung der Einsatzgrenzen - Verwendung außerhalb der Einsatzgrenzen gemäß
Kapitel 1.4.4
•
Missachtung der Betriebsvorschriften - Verwendung entgegen den Bestimmungen in der
Betriebsanleitung bezüglich:
-
Sicherheit
-
Installation
-
Betrieb
-
Instandhaltung
•
Störungen - Verwendung bei offensichtlichen Störungen, insbesondere an
-
Maschine
-
Werkzeug
-
Steuerung
-
Elektrische und mechanischer Energieversorgung
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