S-ECO 2
| Standardrollstuhl
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Beim Herunterfahren bremst der untere Helfer, indem er den
Rollstuhl gerade an die Stufen drückt. Der obere Helfer hält den
Rollstuhl an den Schiebegriffen, sichert ihn und hält ihn in der
richtigen Position. Der Rollstuhl soll Stufe für Stufe herunterrollen.
6.4. Fahrbetrieb
Setzen Sie sich in Ihren B+B Rollstuhl. Achten Sie bitte darauf, dass Sie
so weit wie möglich hinten sitzen.
Die Fortbewegung erfolgt über die Greifreifen an den Antriebsrädern.
Führen Sie die ersten Fahrversuche vorsichtig durch, bis Sie sich an den
Rollstuhl und sein Fahrverhalten gewöhnt haben.
Rollstühle haben nur eine eingeschränkte Kipp- und Rutschsicherheit.
Besondere Vorsicht ist geboten beim Bremsen, Anfahren oder Wenden
an Steigungen bzw. Gefällen. Extremes Herauslehnen aus dem Rollstuhl
vergrößert zudem die Kippgefahr. Zur größeren Sicherheit lassen sich
alle Rollstühle mit einem Sicherheitsgurt ausrüsten (nicht serienmäßig).
Um Hindernisse leichter überwinden zu können, muss das
Begleitpersonal durch Fußdruck auf die Ankipphilfe den Rollstuhl
winkelgerecht zum Hindernis anstellen (Abb. 22).
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24
Die Haltepunkte für den Transport des Rollstuhls
sind ausschließlich der Rahmen und die Schiebe-
griffe. Armlehnen dürfen keinesfalls zum Anheben
des Rollstuhls verwendet werden!
Vor dem Ein-/Aussteigen ist die Feststellbremse zu
betätigen. Fahrten außerhalb der Wohnung sollten
nur mit ausreichender Fahrpraxis durchgeführt
werden. Falls möglich, sollte Sie eine Person
begleiten.
Die statische Stabilität beträgt beim Grundmodell 5° (ca. 8 %). Die
kritische Hindernishöhe* beträgt beim Grundmodell in ungünstiger
Situation (max. Schwerpunktverlagerung nach hinten) 23 mm.
*Die kritische Hindernishöhe ist die Höhe, bei der der Schwerpunkt (mit
Benutzer) gerade senkrecht über der Hinderniskante steht. Versucht
der Benutzer, ohne Verlagerung des Schwerpunktes nun nach vorne,
den Rollstuhl durch Antreiben der Antriebsräder auf das Hindernis zu
bringen, so kippt der Rollstuhl nach hinten um.
Laut STVZO 66/1 vom 01.01.1981 benötigen handbetriebene
Rollstühle, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen (auch auf
Bürgersteigen), eine fest angebrachte Beleuchtung.
Diese besteht aus (passiv):
•
zwei roten Reflektoren nach hinten
•
zwei gelben Reflektoren seitlich (jeweils auf beiden Seiten).
Wird der Rollstuhl nach Einbruch der Dunkelheit benutzt, sind zusätzlich
erforderlich (aktiv):
•
eine weiße Leuchte nach vorne
•
eine rote Leuchte nach hinten.
Das
Funktionieren
dieser
Leuchten
fahrbetriebsunabhängigen Stromkreis (Batterien) gewährleistet sein.
Bischoff & Bischoff GmbH | 13.02.2020
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