Telekommunikationssystems, ist ein Mindestabstand von
10 m einzuhalten.
In Gebäuden verlaufende Anschlussleitungen sind gut von
den geerdeten Bauelementen des Gebäudes zu isolieren. Zu
diesem Zweck können isolierte Starkstromleitungen
verwendet werden.
Unterirdische Anschlussleitungen sind in einer
Rohrdurchführung aus Isoliermaterial zu verlegen. Alternativ
können isolierte Starkstromleitungen verwendet werden. Die
Anschlussleitungen sind vor Beschädigungen durch in den
Boden einsinkende Tierhufe oder Fahrzeugreifen zu schützen.
Anschlussleitungen dürfen nicht zusammen mit Netzstrom-,
Telekommunikations- oder Datenkabeln im selben Rohr
verlegt werden.
Anschlussleitungen und elektrische Weidezaundrähte dürfen
nicht oberhalb von Freileitungen oder überirdischen
Telekommunikationsleitungen geführt werden.
Kreuzungen mit Freileitungen sind nach Möglichkeit zu
vermeiden. Ist eine Kreuzung unumgänglich, hat sie unterhalb
der Stromleitung und in einem möglichst rechten Winkel zu
erfolgen.
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