•
Sie sind für die Wiederherstellung der eigenen Anwen-
dungssoftware nach der Inanspruchnahme der Dienst-
leistungen durch den Garantiegeber selbst verantwort-
lich.
•
Sie sind für die Konfiguration und Verbindung ggf. vor-
handener, externer Geräte nach der Inanspruchnahme
der Dienstleistung durch den Garantiegeber selbst ver-
antwortlich.
•
Der kostenfreie Storno-Zeitraum für die Vorort Repara-
tur bzw. den Vorort Austausch beträgt mind. 48 Stun-
den, danach müssen die uns durch den verspäteten oder
nicht erfolgten Storno entstandenen Kosten in Rech-
nung gestellt werden.
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