9. Entsorgungshinweise
Hinweis zum Umweltschutz:
Ab dem Zeitpunkt der Umsetzung der europäischen Richtlinien 2002/96/
EG und 2006/66/EG in nationales Recht gilt folgendes: Elektrische und
elektronische Geräte sowie Batterien dürfen nicht mit dem Hausmüll
entsorgt werden. Der Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, elektrische
und elektronische Geräte sowie Batterien am Ende ihrer Lebensdauer an
den dafür eingerichteten, öffentlichen Sammelstellen oder an die Verkaufsstelle
zurückzugeben. Einzelheiten dazu regelt das jeweilige Landesrecht. Das Symbol auf
dem Produkt, der Gebrauchsanleitung oder der Verpackung weist auf diese
Bestimmungen hin. Mit der Wiederverwertung, der stofflichen Verwertung oder
anderen Formen der Verwertung von Altgeräten/Batterien leisten Sie einen wichtigen
Beitrag zum Schutz unserer Umwelt.
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