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Dieses Produkt wurde gemäß den Anforderungen der EGRichtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung
bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro und Elektronikgeräten (RoHSRichtlinie) entworfen und hergestellt und hat
sich als mit den maximalen Konzentrationswerten, die der europäischen Ausschuss für die technische Anpassung
(Technical Adaptation Committee; TAC) festgelegt hat, wie folgt konform erwiesen:
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Blei (Pb)
Quecksilber (Hg)
Cadmium (Cd)
Sechswertiges Chrom (Cr6+)
Polybromierte Biphenyle (PBB)
Polybromierte Diphenylether (PBDE)
Manche Produktkomponenten sind im Anhang der RoHS-Richtlinie wie unten beschrieben ausgenommen:
Beispiele von ausgenommenen Komponenten:
1.
Quecksilber in Kompaktleuchtstofflampen in einer Höchstmenge von 5 mg je Lampe und in anderen Lampen, die in dem
Anhang der RoHS-Richtlinie nicht gesondert aufgeführt sind.
2.
Blei im Glas von Kathodenstrahlröhren, elektronischen Bauteilen, Leuchtstoffröhren und in keramischen
Elektronikbauteilen (z.B. piezoelektronische Bauteile).
3.
Blei in hochschmelzenden Loten (d.h. Lötlegierungen auf Bleibasis mit einem Massenanteil von mindestens 85% Blei).
4.
Blei als Legierungselement in Stahl mit einem Bleianteil von bis zu 0,35 Gewichtsprozent, in Aluminium mit einem
Bleianteil von bis zu 0,4 Gewichtsprozent und in Kupferlegierungen mit einem Bleianteil von bis zu 4 Gewichtsprozent.
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