Anschlussleitungen dürfen nicht zusammen mit Netzstrom-, Kommunikations- oder
Datenkabeln im selben Rohr verlegt werden.
Anschlussleitungen und elektrische Weidezaundrähte dürfen nicht oberhalb von
Freileitungen oder überirdischen Kommunikationsleitungen geführt werden.
Kreuzungen mit Freileitungen sind nach Möglichkeit zu vermeiden. Ist eine Kreuzung
unumgänglich, hat sie unterhalb der Stromleitung und in einem möglichst rechten
Winkel zu erfolgen.
Werden Anschlussleitungen und elektrische Weidezaundrähte in der Nähe einer
Freileitung installiert, dürfen die Abstände nicht geringer sein als die unten
angegebenen Werte.
Mindestabstände von Stromleitungen für elektrische Weidezäune
Stromleitungs-spannung
≤1.000 V
>1.000 bis ≤33.000 V
>33.000 V
Werden Anschlussleitungen und elektrische Weidezaundrähte in der Nähe einer
Freileitung installiert, darf ihre Höhe über dem Boden nicht mehr als 3 m betragen.
Dies gilt für Elektrozäune zu beiden Seiten der orthogonalen Projektion des äußersten
Leiters der Stromleitung auf dem Boden in einem Abstand bis zu:
•
2 m bei Stromleitungen mit einer Nennspannung nicht über 1.000 V.
•
15 m bei Stromleitungen mit einer Nennspannung über 1.000 V.
Für Elektrozäune zur Abschreckung von Vögeln, zur Einzäunung von Haustieren oder
zur Gewöhnung von Tieren wie Kühen an Elektrozäune reicht ein Elektrozaungerät mit
geringer Leistung, um ein zufriedenstellendes und zuverlässiges Ergebnis zu erzielen.
Bei Elektrozäunen, die Vögel davon abhalten sollen, sich auf Gebäuden niederzulassen,
wird kein Elektrozaundraht an die Erdungselektrode des Elektrozaungeräts
angeschlossen. An sämtlichen Stellen, an denen Personen mit den Leitern in
Berührung kommen könnten, ist ein Warnschild nach dem unten gezeigten Vorbild
anzubringen.
Kreuzt ein elektrischer Weidezaun einen öffentlichen Weg, ist im Elektrozaun am Ort
der Kreuzung ein stromfreies Gatter oder ein Zauntritt vorzusehen. An jeder solchen
Kreuzung sind die stromführenden Drähte mit Warnschildern zu versehen.
Sämtliche Abschnitte eines elektrischen Weidezauns, die entlang einer öffentlichen
Straße oder eines öffentlichen Wegs verlaufen, sind in kurzen Abständen mit
Sicherheitsschildern zu kennzeichnen, die fest an den Zaunpfählen oder auf den
Drähten montiert werden.
•
Die Abmessungen der Warnschilder müssen mindestens 100x200 mm betragen.
Abstand
3 m
4 m
8 m