Ein elektrischer Weidezaun darf nicht an zwei
oder mehr verschiedene Elektrozaungeräte oder
an unabhängige Zaunkreisläufe desselben
Elektrozaungeräts angeschlossen werden.
Der Abstand zwischen den Drähten zweier
elektrischer Weidezäune, die von getrennten,
unabhängig getakteten Elektrozaungeräten
gespeist werden, muss mindestens 2,5 m
betragen. Falls die Lücke geschlossen werden
soll, sind zu diesem Zweck elektrisch nicht-
leitende Materialien oder eine isolierte
Metallabsperrung zu verwenden.
Stacheldrahtzaun und scharfkantiger Draht
dürfen nicht an ein Elektrozaungerät
angeschlossen werden.
Der oder die stromführenden Drähte eines
elektrischen Weidezauns können durch einen
nicht-stromführenden Zaun mit Stacheldraht oder
scharfkantigem Draht ergänzt werden. Die
Stützvorrichtungen der stromführenden Drähte
sind so auszulegen, dass zwischen den
stromführenden Drähten und der vertikalen
Ebene der nicht-stromführenden Drähte ein
Mindestabstand von 150 mm gewährleistet ist.
Der Stacheldraht und der scharfkantige Draht
sind in regelmäßigen Abständen zu erden.
Weitere Informationen zum Thema Erdung finden
Sie unter www.patriotglobal.com.
Zwischen der Erdungselektrode des
Elektrozaungeräts und möglichen anderen
Komponenten, die an ein Erdungssystem
angeschlossen sind, wie beispielsweise der
Erdung der Stromversorgung oder des
Telekommunikationssystems ist ein
Mindestabstand von 10 m einzuhalten.
In Gebäuden verlaufende Anschlussleitungen
sind wirksam von den geerdeten Bauelementen
des Gebäudes zu isolieren. Zu diesem Zweck
können isolierte Hochspannungskabel verwendet
werden.
Unterirdische Anschlussleitungen sind in einem
Isolierrohr zu verlegen. Alternativ dazu können
isolierte Hochspannungskabel verwendet
werden. Die Anschlussleitungen sind vor
Beschädigungen durch in den Boden einsinkende
Tierhufe oder Fahrzeugreifen zu schützen.
Anschlussleitungen dürfen nicht zusammen mit
Netzstrom-, Kommunikations- oder Datenkabeln
im selben Rohr verlegt werden.
Anschlussleitungen und elektrische
Weidezaundrähte dürfen nicht oberhalb von
Freileitungen oder überirdischen
Kommunikationsleitungen geführt werden.
Kreuzungen mit Freileitungen sind nach
Möglichkeit zu vermeiden. Ist eine Kreuzung
unumgänglich, hat sie unterhalb der
Stromleitung und in einem möglichst rechten
Winkel zu erfolgen.
Werden Anschlussleitungen und elektrische
Weidezaundrähte in der Nähe einer Freileitung
installiert, dürfen die Abstände nicht geringer
sein als die unten angegebenen Werte.
Mindestabstände von Stromleitungen für
elektrische Weidezäune
Stromleitungsspannung
≤1000 V
>1000 V bis ≤33.000 V
>33.000 V
Werden Anschlussleitungen und elektrische
Weidezaundrähte in der Nähe einer Freileitung
installiert, darf ihre Höhe über dem Boden nicht
mehr als 3 m betragen. Dies gilt für Elektrozäune
zu beiden Seiten der orthogonalen Projektion des
äußersten Leiters der Stromleitung auf dem
Boden in einem Abstand bis zu:
2 m bei Stromleitungen mit einer
•
Nennspannung nicht über 1.000 V.
15 m bei Stromleitungen mit einer
•
Nennspannung über 1.000 V.
Für Elektrozäune zur Abschreckung von Vögeln,
zur Einzäunung von Haustieren oder zur
Gewöhnung von Tieren wie Kühen an
Elektrozäune reicht ein Elektrozaungerät mit
geringer Leistung, um ein zufrieden stellendes
und sicheres Ergebnis zu erzielen.
Abstand
3 m
4 m
8 m
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