RPB NOVA 1 Manual Del Usuario página 16

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NOVA 1
Airline Filter. Der spezifische Schutz hängt von der Einrichtung des Luftleitungsfilters ab (siehe RPB
Bedienungsanleitung). Die zugelassenen Strömungswächter für dieses Beatmungsgerät sind: 03-102
Dauerströmungsventil.
GEFÄHRDUNGSEINSCHRÄNKUNGEN
Das RPB
NOVA 1
Beatmungsgerät darf NICHT GENUTZT WERDEN:
®
®
 In Umgebungen, die eine unmittelbare Gefahr für Leben oder Gesundheit darstellen.
 Der Träger kann nicht ohne die Hilfe des Beatmungsgerätes entfliehen.
 Die Atmosphäre enthält weniger als 21% ±1% Sauerstoff.
 Zum Schutz vor gefährlichen Gasen (z. B. Kohlenmonoxid).
 Die Schadstoffe liegen über Vorschriften oder Empfehlungen.
 Schadstoffe oder Schadstoffkonzentrationen sind unbekannt.
 Der Arbeitsbereich ist schlecht belüftet.
 Die Temperatur liegt außerhalb des Bereiches von -10°C bis +60°C (14°F bis +140°F).
 In einer brennbaren oder explosiven Atmosphäre bei der Nutzung mit Systemen einschließlich
elektrischer Teile, die nicht eigensicher sind, 09-502 L4
GESICHT UND AUGEN:
 Das NOVA 1
Beatmungsgerät mit Innenscheiben erfüllt die Anforderungen für Augen- und
®
Gesichtsschutz gem. EN 166:2002 (AS/NZS 1337.1:2010) und ist für Abrasives Strahlen, Schleifen und
andere industrielle Anwendungen ausgelegt.
 Das NOVA 1
wurde nicht entwickelt oder getestet, um Schutz vor flüssigen Metallen oder ätzenden
®
Flüssigkeiten zu bieten.
 Hinweis: Abhängig von der Arbeitsgefährdungsanalyse kann das Tragen von Sicherheitsbrillen
erforderlich sein. Das NOVA 1
unter dem Visier getragen werden. Er bietet keinen vollständigen Augen- und Gesichtsschutz gegen
massiven Stoß und Durchdringung und ist kein Ersatz für gute Sicherheitspraktiken und technische
Kontrollen.
KOPF:
 Das NOVA 1
erfüllt die Anforderungen gem. EN 397:2012+A1:2012 (AS/NZS 1801:1997) als ein
®
Schutzhelm für physischen Kopfschutz. Der Helm ist dafür ausgelegt, begrenzten Kopfschutz durch
die Verringerung der Kraft von auf die Oberseite des Kopfes herabfallenden Gegenständen zu bieten.
Vergewissern Sie sich, dass der Helm durch Einstellung des Kopfgeschirrs und der Seitenpolster richtig
auf den Nutzer angepasst ist.
GEHÖR:
 Bei Geräuschbelastungen oberhalb der zulässigen Belastungsrate müssen Gehörschützer getragen und
ordnungsgemäß angepasst werden.
PSA-VERORDNUNG:
 Das NOVA 1
entspricht der PSA-Verordnung (EU) 2016/425.
®
 Die Konformitätserklärung finden Sie auf rpbsafety.com/resources/
 Im Abschnitt "Lagerung" finden Sie Informationen über für den Transport erforderliche Verpackung und
Schutz
KOMPONENTENSCHAUBILD DES BEATMUNGSGERÄTES
ABBILDUNG 1.1 SEITE 6
Das RPB
NOVA 1
Beatmungsgerät besteht aus drei Hauptkomponenten: Alle 3 Komponenten müssen
®
®
vorhanden und korrekt zusammengebaut sein, um ein vollständiges, gem. EN 14594 und AS/NZS 1716
zertifiziertes Druckluft-Atemschutzgerät darzustellen.
1. HELMBAUGRUPPE DES BEATMUNGSGERÄTE
2. ATEMSCHLAUCH-BAUGRUPPE UND STRÖMUNGSWÄCHTER
3. ATEMLUFTLEITUNG
16
®
schützt nicht gegen die mögliche Schlagübertragung auf Brillen, die
®
Light, 09-903 NOVA TALK
RADEX
®
®
.
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