Die zugängliche Laserstrahlung ist für das Auge ungefährlich, solange
keine optischen Instrumente (z.B. Lupen, Linsen, Teleskope) vor den
Laseraustritt positioniert verwendet werden.
Ein vor die Laseraustrittsöffnung positioniertes optisches Instrument
verkleinert den Strahlquerschnitt des Laserstrahls, wodurch die
zugängliche Laserstrahlung für das Auge gefährlich wird.
Sicherheitsmaßnahmen:
• Kein optisches Instrument vor der Laseraustrittsöffnung positionieren.
• Den Laserstrahl nicht gegen Personen richten, insbesondere auf Gesicht und
Augen
• Den Laserstrahl nicht auf spiegelnde Oberflächen richten.
• Sofern möglich, eventuell spiegelnde Oberflächen in der Umgebung des
Laserstrahls abdecken oder entfernen.
Durch den Strahl einer Lasereinrichtung der Klasse 2 kann es zu
Irritationen, Blendung sowie zum Auftreten von länger anhaltenden
Nachbildern und ggf. auch zur Blitzblindheit kommen, und zwar
besonders bei niedriger Umgebungshelligheit.
Hieraus können sich indirekte Folgen für die allgemeine Sicherheit
ergeben, die von vorübergehender Störung des Sehvermögens und
von Blendungsreaktionen herrühren.
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Sicherheitsmaßnahmen:
• Den Laserstrahl nicht gegen Personen richten, insbesondere auf Gesicht und
Augen
• Nicht direkt in den Laserstrahl schauen, auch wenn Sie eine Schutzbrille tragen.
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