25. Rettung durch Mitführen des Gerätes: In besonderen Situationen kann es notwendig sein das sich ein
Retter zu einer verunfallten Person abseilen muss (Bild 15 + 16). In diesem Falle schließt der Retter das
Abseil-Rettungsgerät Typ ABS 4 WH mittels Verbindungselement an der Brustöse seines Auffang-Sitzgurtes
EN 361 und EN 813, ANSI/ASSE Z359.1 an. Das Verbindungselement des auslaufenden Seiles wird mit
dem geeigneten Anschlagpunkt verbunden. Der Seilbeutel wird herunter geworfen (Achtung: Keine Personen
gefährden) oder am Gurt mitgeführt. Der Retter begibt sich jetzt in Abseilposition, überprüft nochmals
sorgfältig ob ein gesichertes Abseilen erfolgen kann, löst seine Absturzsicherung und seilt sich zu dem
Verunfallten ab. Jederzeit darauf achten, dass das einlaufende Seil einwandfrei ins Abseilgerät einläuft.
Der Abseilvorgang kann entweder durch Halten am Handrad oder durch Festhalten am aufwärts laufenden
Seil beeinflusst werden. Bei der verunfallten Person angekommen wird der Abseilvorgang gestoppt und
der Retter positioniert sich durch Einlegen der Rücklaufsperre. Die verunfallte Person wird jetzt mittels
Verbindungsmittel EN 354, ANSI/ASSE Z359.4 zusätzlich mit dem Abseil-Rettungsgerät verbunden. Durch
Aufdrehen des Handrades wird die Absturzsicherung der verunfallten Person entlastet. Das einlaufende
Seil wird jetzt durch die Seilführung um den Umlenkpunkt gelegt. Die Absturzsicherung der verunfallten
Person wird gelöst. Durch Drehen des Handrades in Richtung Heben wird die Rücklaufsperre entlastet und
in Mittelstellung geschaltet, das Handrad wird festgehalten. Der Retter umfasst das einlaufende Seil mit
seiner anderen Hand und hält es fest. Die Last wird jetzt durch Rutschen des Handrades (Hand am Handrad
langsam öffnen) in das Abfahrseil übergeben. Durch Öffnen der Hand am einlaufenden Seil wird jetzt der
Abseilvorgang beider Personen eingeleitet. Jederzeit kann am einlaufenden Seil der Retter mit seiner Hand
den Abseilvorgang beeinflussen. Das Tragen von geeigneten Schutzhandschuhen ist unbedingt erforderlich,
es besteht unter anderem Verbrennungsgefahr durch Seilreibung in den Handflächen.
Übungen
26. Damit im Notfall die Rettung sicher durchgeführt werden kann ist eine professionelle Ausbildung der
Benutzer durch speziell ausgebildete Trainer unerlässlich. Die Übungen sind unter vergleichbaren Arbeits-
und Einsatzbedingungen mit geeigneter, unabhängiger zweiter Sicherung durchzuführen und unter
Einhaltung der Sicherheits-hinweise.
27. Rettungsübungen können sehr vielseitig und sehr komplex gestaltet sein und entsprechen daher nicht
den in der Norm vorgegebenen Prüfverfahren. Das kann zu vorzeitigem Verschleiß von Abseilgerät und Seil
führen. Ursache hierfür können sein z. B.: geringere Abseilhöhen - das Seil läuft häufiger durch das Gerät;
wechselseitige Belastung durch die Hubeinrichtung und den Abseilvorgang - Getriebe, Seilscheibe und
Seil werden stärker belastet; hauptsächlich einseitige Belastung des Gerätes - Getriebe, Seilscheibe und
Seil werden sehr stark beansprucht; drehen des Handrades gegen die Rücklaufsperre - bei übermäßigem
Kraftaufwand führt es zum Versagen der Rücklaufsperre und kann den Abseilvorgang blockieren;
zusätzlich können die Auswirkungen verstärkt werden z.B. durch den Umgang des Benutzers mit dem
Seil/Gerät, der Umgebungsbedingungen (Umwelteinflüsse, Verschmutzung, chemische Einwirkungen,
Kantenbeanspruchungen etc.)
28. Folgende Benutzugsempfehlungen sind zu beachten: Grundsätzlich können die Abseil-Rettungsgeräte
und die Abfahrseile bis bis zum erreichen der geprüften Abseilarbeit (7.500.000 Joule) belastet werden.
Die geleistete Abseilarbeit der Geräte ist nach Übungsende im Prüfbuch zu dokumentieren. Bei erreichter,
maximal zulässiger Abseilarbeit ist das Gerät mit dem entsprechendem Vermerk im Prüfbuch immer an den
Hersteller zu senden. Wird das Gerät hauptsächlich einseitig belastet, halbiert sich der Wert der maximal
möglichen, zu erreichenden Abseilarbeit (3.750.000 Joule).
29. Die Übungen sind so zu planen, das die maximal mögliche, zu verrichtende Abseilarbeit des Gerätes
(7.500.000 Joule) bzw. (3.750.000 Joule nach Pkt. 28) nie überschritten wird.
30. Durch die Fliehkraftbremse erwärmt sich das Abseil-Rettungsgerät. Erfolgen mehrere Übungen
hintereinander, ist zwischen den Übungen ein entsprechendes Zeitfenster zur Abkühlung des Gerätes zu
planen. Es sind zum Schutz vor Verbrennungen und Verletzungen immer Handschuhe zu tragen.
31. Nach Ende der Übungen, spätestens nach einem Übungstag ist das Abseil-Rettungsgerät durch einen
Sachkundigen (siehe Pkt. 6 und Pkt. 8) zu prüfen. Es dürfen nur mängelfreie Geräte weiter verwendet werden.
Lagerung und Transport des Gerätes:
Das Gerät, Seil und Zubehör ist vor negativen Einflüssen zu schützen. Zu diesen Einflüssen zählen u. a. Hitze
oder Kälte, elektrische Einflüsse, Funken, starke Sonneneinstrahlung (ultraviolette Degradierung), Stöße,
Herunterfallen, scharfe oder spitze Gegenstände, Nässeeinwirkung oder sonstige mechanische oder chemisch
aggressive Einwirkungen. Das Gerät ist bei der Lagerung und dem Transport grundsätzlich in einer geeigneten
oder in der durch den Hersteller vorgegebenen Verpackung zu lagern und zu transportieren. Die Lagerung hat
dunkel und trocken zu erfolgen.
Reinigung:
Nach dem Gebrauch das Gerät gegebenenfalls reinigen. Seil mit milder, lauwarmer Seifenlauge abreiben, klar
spülen und trocknen. Die Trocknung ist ausschließlich auf natürliche Weise durchzuführen, d.h. nicht direkt über
Wärmequellen aufhängen. Abseilgerät in trockenen, luftigen und dunklen Räumen lagern (Idealfall). Kontakt mit
Säuren, ätzenden Flüssigkeiten und Ölen vermeiden.
DEUTSCH
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