Garantieausschluss
Anspr0che aus dieser Garantie bestehen nur, wenn das Produkt keine Schäden oder
Verschlei6erschelnungen aufweist, die durch einen von den Vorgaben gemäß Benutzerhandbuch
abweichenden Gebrauch verursacht sind,
•
An‐und Umbauten bzw. sonstige Modifikationen an dem Produkt eigenmächtig vorgenommen
wurden oder Mängel auf die Verwendung von Zubehör‐, Ergänzungs‐ oder Ersatzteilen
zurückzuführen sind, welche keine Alkari Originalteile sind,
•
Anbau und Installation ordnungsgemäß nach den Installation Vorschriften von Alkari
ausgeführt wurden und daher die Grenzwerte für Versorgungsspannung und
Umgebungseinwirkung eingehalten wurden, bei dem Produkt keine chemischen und
physikalischen Einwirkungen auf der Materialoberfläche festzustellen sind, die auf
unsachgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind (etwa In der Nutzung falscher
Reinigungsmittel oder durch den Einsatz scharfkantiger Gegenstände), sowie die
Produktnummer des Produkts nicht entfernt oder unkenntlich gemacht wurde.
Geltendmachung, Vorlage des Original Kaufbelegs, anzuwendende Recht
1. Ansprüche aus der Garantie können nur durch Übergäbe oder Einsendung des Produkts an die
Firma Alkari. Der Kunde 1st zur Geltendmachung der Garantie nur unter Vorlage des Original
Kaufbelegs, welcher eine Angabe zum Kaufdatum enthalten muss, berechtigt. Alkari wird dem
Kunden für die Rücksendung zur Reparatur oder zum Ersatz ein Frachtunternehmen nennen und
Ober dies die Kosten des Transportes tragen. Sollte der Kunde sich jedoch für ein anderes
Frachtunternehmen entscheiden, kommt der Hersteller für die Kosten der Einsendung nicht auf.
Diese Garantie unterliegt belgischem Recht.
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