KB4000/KB4050/KB4025/KD4000/KXSB15500
Generelle angewandte Garantienormen beziehen sich auf die Direktive 1999/44 CE "auf einige Aspekte des
Verkaufs und der Garantie von Konsumgütern".
Im besonderen:
1. Verantwortung des Konstrukteurs:
Unsere produkte haben eine Garantiezeit von 12 Monaten für Schäden, die durch Konstruktionsfehler
verursacht wurden. Teile, die dem normalen Verschleiß durch den Maschinengebrauch ausgesetzt sind,
werden nicht von der Garantie gedeckt, insbesondere Kolben, Dichtringe, Dichtungen, Schläuche und
Düsen.
Die Garantie deckt ausschließlich vorweisbare Fehler, die auf die Fertigung und/oder auf das Material
gebraucht.
Die Fälle und/oder Defekte, die aus einem normalen Verschleiß, aus der unkorrekten und/oder ungeeigneten
Verwendung, aus dem falschen elektrischen und/oder Wasseranschluss des Geräts resultieren, sind nicht
durch die Garantie abgedeckt
Der Hersteller ist nicht verantwortlich fuer beliebigen Kosten oder Beschwerde, ob die Maschine, wegen
Reparaturen oder Unterhaltung, nicht benutzt werden kann.
2. Technische Eingriffe:
Jedweder technische Eingriff, der von nicht autorisiertem Personal ausgeführt wurde, hebt die
Garantie mit Ausschluss weiterer Verantwortung des Konstrukteurs auf, im besonderen Schäden an
Sachen oder Dritten.
Die Ersatzleistung oder Reparatur fehlerhafter Teile unterliegt der unanfechtbaren Entscheidung des
Herstellers.
In allen Fällen, in denen Eingriffe ohne ausdrückliche Genehmigung der Kundendienststelle in die
Maschine und/oder das System vorgenommen werden, entfällt jeder Garantieanspruch.
Ersatzteile können ausschließlich den Kundendienststellen und spezialisierten Händlern geliefert werden;
daher können dieser Ersatzteile nur auf der Grundlage dieser Garantie zur Verfügung gestellt werden.
3. Autorisierte Kundendienste:
Die autorisierte Kundendienststelle vertritt den Hersteller in seinen Pflichten und Rechten, zu den in
dieser Garantie enthaltenen Bedingungen.
Ebenso wird die autorisierte Kundendienststelle keine Ansprüche und/oder Rechte geltend machen, die
den Bedingungen dieser Garantie nicht entsprechen.
4. Verschiedenes:
• Die Garantie tritt im Moment des Erwerbs in Kraft.
• In jedem Fall übernimmt der Erwerber die Kosten und Risiken des Transports für das Produkt.
• Durch die Garantie sind nicht die periodischen Kontrollen, die Tarierung und jede weitere Wartungs-
und/oder Modifizierungsarbeit abgedeckt.
• Unabdingbare Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantie ist die Vorlage des entsprechenden
Kassenzettels bzw. der Rechnung.
• Jedes Recht auf Garantie entfällt, wenn die Identifizierungsetikette, die auf der Maschine angebracht ist
(sie trägt die Abnahmedaten und die REGISTRIERNUMMER, siehe Paragraph "KENNZEICHNUNG
UND IDENTIFIZIERUNG") entfernt, verletzt oder unleserlich gemacht wird.
• Der Händler muß im entsprechenden Feld auf der letzten Seite dieses Anleitungsheftes seine Unterschrift
und seinen Stempel einsetzen.
Der Hersteller behält sich das Recht vor, im vorliegenden Handbuch und an den technischen Charakteristiken
der hergestellten Maschinen Abänderungen vorzunehmen, ohne diese zuvor anzukündigen.
• EIGENTUMSVORBEHALT:
Die verkauften Güter bleiben im Sinne des Art. 1523 des Zivilgesetzbuches bis zur vollständigen Bezahlung
des vereinbarten Preises Alleineigentum des Verkäufers.
• STREITIGKEITEN:
Für jede Streitigkeit ist ausschließlich die Gerichtsbehörde von Reggio Emilia (Italien) zuständig.
GARANTIEBEDINGUNGEN
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