DEUTSCH
6 TRANSPORT UND
INSTALLATION
6.1 SICHERHEITSHINWEISE FÜR
TRANSPORT UND INSTALLATION
Die Installation des Ofens muss von einem
qualifizierten Techniker durchgeführt werden, der
dem Käufer eine Anlagenkonformitätserklärung
ausstellen muss und die volle Verantwortung
für die Installation und den ordnungsgemäßen
Betrieb des Ofens übernimmt.
Der Installationsort des Ofens sollte so gewählt
we rd e n , da ss s i ch d i e er zeu g te Wä rm e
gleichmäßig in den Umgebungen, die geheizt
werden sollen, ausbreiten kann.
Während Transport und Lagerung darf der Kessel
keinem Regen oder andauernder Feuchtigkeit
ausgesetzt werden.
Der Ofen muss an einem einzelnen Rauchfang
angeschlossen werden, der den vom Hersteller
erklärten Zug garantiert und der die im Nutzerland
vorgeschriebenen Installationsnormen erfüllt.
Der Raum, in dem der Ofen installiert ist, muss
mit einem Lufteinlass ausgestattet sein.
Der Lufteinlass muss so installiert werden, dass
er nicht blockiert werden kann.
Der
Hersteller
für Installationen ab, die nicht nach den
geltenden Gesetzen ausgeführt wurden, deren
Luftaustausch in den Räumen nicht korrekt ist
und im Falle einer unsachgemäßen Verwendung
des Geräts.
Insbesondere ist es notwendig, dass:
• das Gerät an ein ausreichend dimensioniertes
Rauchabzugssystem
um sicherzustellen, dass der vom Hersteller
angegebene Zug garantiert ist, dass er dicht
ist und dass die Sicherheitsabstände von
den entflammbaren Materialien eingehalten
werden;
• ein angemessener Verbrennungsluftaustritt in
Übereinstimmung mit der Art des installierten
Produkts gegeben ist;
• andere Verbrennungsgeräte oder installierte
Geräte im Installationsraum des Ofens keinen
Unterdruck erzeugen;
• der
Sicherheitsabstand
Materialien eingehalten wird.
Der Anlagenkompatibilitätsprüfung muss vor
allen anderen Montage- oder Installationsarbeiten
ausgeführt werden.
Lokale Verwaltungsvorschriften, besondere
Vorschriften der Behörden bezüglich der
Installation von Verbrennungsgeräten, die
Luftzufuhr und das Evakuierungssystem können
je nach Aufstellungsort/Nutzerland variieren.
Bei den lokalen Behörden anfragen, ob es
restriktivere rechtliche Anforderungen gibt, die
hier nicht vorgesehen sind.
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lehnt
jegliche
Haftung
angeschlossen
zu
brennbaren
6.1.1 Verpackung
Nach Empfang des Ofens prüfen, ob:
• er dem gekauften Modell entspricht;
• er Transportschäden aufweist.
Etwaige Beanstandungen müssen den Spediteur
bei Erhalt der Ware mitgeteilt werden (auch auf
dem Begleitdokument).
Vor dem Handling und der Aufstellung des Ofens
die Tragkraft des Bodens überprüfen.
Der Gerät muss immer vertikal bewegt werden.
Es muss besonders darauf geachtet werden,
dass die Tür und das Fenster an ihr keinen
mechanischen Stößen ausgesetzt werden, die
die Integrität beeinträchtigen könnten.
Für das Auspacken des Ofens wie folgt vorgehen:
1)
Die seitlichen Bänder entfernen, indem die
Befestigungsschrauben gelöst werden
2) Den
abmontieren
3) Entfernen Sie die Umhüllung
4) Den Gerät von der Palette nehmen und
das Gerät am ausgewählten Ort aufstellen,
dabei darauf achten, dass er den Vorschriften
entspricht.
Die Latten oder Holzteile der Verpackung müssen
mit geeignetem Werkzeug entfernt werden.
Die Entsorgung der Verpackung erfolgt durch
den Endverbraucher gemäß den im Nutzerland
geltenden Gesetzen.
6.2 VORBEREITUNGEN FÜR DAS
RAUCHABZUGSSYSTEM
Das Rauchabzugssystem muss korrekt realisiert
werden und die im Nutzerland des Ofens
geltenden Vorschriften müssen befolgt werden.
Der Hersteller übernimmt keinerlei Haftung
ist,
i m F a l l e e i n e s f a l s c h d i m e n s i o n i e r t e n
Rauchgasabzugsystems, dass nicht der Norm
entspricht.
6.2.1 Rauchgaskanäle und Fittings
Unter dem Begriff Rauchkanäle versteht man
die Rohre, die das Verbrennungsgerät mit dem
Rauchfang verbinden.
Es sind folgende Vorschriften anzuwenden:
• Produktnorm EN 1856-2;
• die horizontalen Abschnitte müssen eine
Mindestneigung von 3% nach oben aufweisen;
• die Länge des horizontalen Abschnitts muss so
niedrig wie möglich sein und seine Projektion in
der Draufsicht darf 2 Meter nicht überschreiten;
• Richtungsänderungen dürfen keinen Winkel
kleiner als 90 ° haben (empfohlen 45 ° -Kurven);
• die
Anzahl
einschließlich der für die Einführung in den
Rauchfang, darf 3 nicht überschreiten;
• der
Abschnitt
Durchmesser haben und gleich dem Auslass
des Ofens bis zum Anschluss am Rauchfang
sein;
• die Verwendung von Schläuchen aus Metall
oder Faserzement ist verboten;
• die Rauchkanäle dürfen nicht durch Räume
geführt werden, in denen der Einbau von
Verbrennungsgeräten verboten ist.
In jedem Fall müssen die Rauchkanäle dicht
gegenüber von Verbrennungsprodukten und
Kondensat sein, und isoliert, wenn sie außerhalb
des Aufstellraums geführt werden.
Die Installation von manuellen Vorrichtungen für
die Einstellung des Zugs ist nicht zulässig.
oberen
und
seitlichen
der
Richtungsänderungen,
muss
einen
Holzkäfig
konstanten